Update: Was bringt ein AfD-Verbot?

Update: Was bringt ein AfD-Verbot?

Der Bundestag debattiert über ein AfD-Verbot. Doch wie realistisch ist das? Und: Frauen sollen nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz haben.
10 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Am heutigen Donnerstag soll im Bundestag über ein mögliches Verbot
der AfD diskutiert werden. Ein fraktionsübergreifendes Bündnis aus
mehr als 120 Abgeordneten will ein Verbotsverfahren gegen die AfD
auf den Weg bringen – doch der Plan ist umstritten. Kritiker
warnen, dass ein Verfahren sehr langwierig wäre. Zudem gibt es
Bedenken, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten. Das
Deutsche Institut für Menschenrechte andererseits hält die
Initiative für ein Verbot der AfD für aussichtsreich. Eine
politische Partei kann in Deutschland nur vom
Bundesverfassungsgericht verboten werden. Einen Antrag dafür können
die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat stellen. Was
spricht für ein Verbot? Welche Risiken birgt es? Und könnte ein
solcher Antrag der AfD am Ende sogar nutzen? Eva Lautsch,
Rechtsexpertin und Politikredakteurin bei ZEIT ONLINE, spricht im
Podcast über die juristischen und politischen Hintergründe und wie
realistisch ein Verbot ist.  Frauen, die ab der 13.
Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben bisher keinen
Anspruch auf Mutterschutz. Das soll sich nun ändern. Der Bundestag
stimmt über einen Gesetzentwurf ab, der den betroffenen Frauen Zeit
geben soll, um sich von den körperlichen und psychischen Folgen zu
erholen. Vorgesehen sind zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der
13. Schwangerschaftswoche, sechs Wochen ab der 17. Woche und acht
Wochen ab der 20. Woche. Bislang waren Frauen darauf angewiesen,
dass Ärztinnen und Ärzte sie krankschreiben. Vertreter aller
Fraktionen haben angekündigt, für diesen sogenannten gestaffelten
Mutterschutz zu stimmen. Hanna Grabbe aus dem Wissensressort der
ZEIT erklärt im Podcast, was sich noch ändern soll und warum dieser
Schritt für viele Betroffene so wichtig ist. Außerdem im Update:
Die islamistische Terrororganisation Hamas hat acht weitere Geiseln
freigelassen. Was noch? Berg in Neuseeland erhält die gleichen
Rechte wie eine Person.   Moderation und Produktion: Pia
Rauschenberger Redaktion: Moses Fendel Mitarbeit: Konstantin
Hadži-Vuković Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter
wasjetzt@zeit.de.  Weitere Links zur Folge: Parteienverbot:
AfD-Verbotsverfahren soll nächste Woche im Bundestag diskutiert
werden AfD: Alternative für Deutschland im Wahlkampf Parteiverbot:
Menschenrechtsinstitut räumt AfD-Verbotsantrag gute Chancen ein
Mutterschutz nach Fehlgeburt: Eine Fehlgeburt ist kein Gedöns
Nahost: Israel setzt Freilassung palästinensischer Gefangener aus
Sie wollen mehr exklusive Audioinhalte der ZEIT hören? Für nur 4,99
Euro im Monat könne Sie hier unser neues Podcastabo
abschließen.  [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer
Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. [ANZEIGE] Mehr
hören? Dann testen Sie unser Podcast-Abo mit Zugriff auf alle
Dokupodcasts und unser Podcast-Archiv. Jetzt 4 Wochen kostenlos
testen. Und falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen
möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht's
zum Angebot.  Wir möchten mehr darüber erfahren, wie Sie die
Podcasts von ZEIT und ZEIT ONLINE nutzen. Hier geht es zur
Podcast-Studie. Vielen Dank für Ihre Teilnahme.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...
15
15