Rechtsanwältin Lietz über rechtliche Hürden der E-Mobilität
Im Gespräch mit Dr. Franziska Lietz, Rechtsanwältin im Bereich
Energie- und Umweltrecht
21 Minuten
Podcast
Podcaster
Aktuelle Entwicklungen, Diskussionen, Interviews und mehr
Beschreibung
vor 10 Monaten
Dr. Franziska Lietz, eine erfahrene Rechtsanwältin im Bereich
Energie- und Umweltrecht, war erneut zu Gast in unserem Podcast.
Mit über 13 Jahren Erfahrung, insbesondere im Energierecht, und
einer starken Verbindung zur E-Mobilität, brachte sie spannende
Einblicke in die aktuellen rechtlichen Herausforderungen und
Entwicklungen in der Branche mit. Besonders interessant war ihr
Blick auf die Dynamik der Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf
die Elektromobilität – ein Bereich, in dem sie mit ihrer Expertise
regelmäßig Unternehmen berät. Ein Schwerpunkt des Gesprächs lag auf
der neuen AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure
Regulation), die seit April 2024 in Kraft ist. Diese EU-Verordnung
ersetzt die bisherige Richtlinie und die deutsche
Ladesäulenverordnung, indem sie einheitliche, unmittelbar geltende
Regeln für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur schafft.
Franziska erläuterte, dass die AFIR nicht nur Ladepunkte für
Elektroautos betrifft, sondern auch alternative Kraftstoffe wie
Wasserstoff und sogar Landstromversorgung für Schiffe einbezieht.
Besonders relevant ist die Pflicht, öffentlich zugängliche
Ladepunkte ab Oktober 2024 digital zu vernetzen und steuerbar zu
machen – ein Thema, das viele Betreiber vor neue Herausforderungen
stellt. Sie betonte auch, dass die Definition von „öffentlich
zugänglich“ in der AFIR teils von der Ladesäulenverordnung
abweicht, was in der Praxis zu Verwirrung führen kann, etwa bei
Parkplätzen von Supermärkten oder Betriebsstätten. Auch das
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) stand im Fokus.
Dieses Gesetz fordert ab Januar 2025, dass Bestandsgebäude mit mehr
als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt bereitstellen
müssen. Franziska hob hervor, dass Unternehmen jetzt genau prüfen
sollten, ob und wie sie diese Anforderungen umsetzen. Dabei wies
sie darauf hin, dass ab 2026 durch die neue EU-Gebäuderichtlinie
weitere Verpflichtungen hinzukommen könnten, wie die Ausstattung
jedes zehnten Stellplatzes mit Ladeinfrastruktur oder zumindest
einer Leerverrohrung. Ihre klare Botschaft: Wer Ladeinfrastruktur
plant, sollte dies vorausschauend und flexibel tun, um zukünftige
Anpassungen leichter umsetzen zu können. Ein weiteres zentrales
Thema war die geplante Novelle des Stromsteuerrechts, die vorerst
aufgrund des politischen „Ampel-Aus“ gescheitert ist. Franziska
erklärte, dass diese Novelle Betreiber von Ladeinfrastruktur, die
selbst erzeugten Strom nutzen, erheblich entlastet hätte, indem sie
bürokratische Hürden wie die sogenannte Versorgeranmeldung
abgeschafft hätte. Sie zeigte sich jedoch optimistisch, dass diese
Regelung – in welcher Form auch immer – zukünftig kommen wird, da
sie breite Unterstützung genießt. Die Novelle hätte etwa die
Nutzung von PV-Strom für Ladeinfrastruktur erleichtert, was in
Zeiten steigender Anforderungen an Nachhaltigkeit und
Energieeffizienz ein wichtiger Schritt gewesen wäre. Neben diesen
Hauptthemen warfen wir auch einen Blick in die Zukunft. Franziska
sprach über mögliche Änderungen im Energierecht, insbesondere im
Bereich Netzanschlussbedingungen. Einheitliche technische Standards
könnten künftig die Installation von Ladeinfrastruktur erleichtern
und Planungssicherheit schaffen. Sie riet Unternehmen, nicht nur
die aktuellen Pflichten zu beachten, sondern auch langfristige
Entwicklungen im Blick zu behalten, um frühzeitig auf neue Vorgaben
reagieren zu können. Nun aber genug der Vorrede – lasst uns direkt
ins Gespräch eintauchen!
Energie- und Umweltrecht, war erneut zu Gast in unserem Podcast.
Mit über 13 Jahren Erfahrung, insbesondere im Energierecht, und
einer starken Verbindung zur E-Mobilität, brachte sie spannende
Einblicke in die aktuellen rechtlichen Herausforderungen und
Entwicklungen in der Branche mit. Besonders interessant war ihr
Blick auf die Dynamik der Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf
die Elektromobilität – ein Bereich, in dem sie mit ihrer Expertise
regelmäßig Unternehmen berät. Ein Schwerpunkt des Gesprächs lag auf
der neuen AFIR-Verordnung (Alternative Fuels Infrastructure
Regulation), die seit April 2024 in Kraft ist. Diese EU-Verordnung
ersetzt die bisherige Richtlinie und die deutsche
Ladesäulenverordnung, indem sie einheitliche, unmittelbar geltende
Regeln für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur schafft.
Franziska erläuterte, dass die AFIR nicht nur Ladepunkte für
Elektroautos betrifft, sondern auch alternative Kraftstoffe wie
Wasserstoff und sogar Landstromversorgung für Schiffe einbezieht.
Besonders relevant ist die Pflicht, öffentlich zugängliche
Ladepunkte ab Oktober 2024 digital zu vernetzen und steuerbar zu
machen – ein Thema, das viele Betreiber vor neue Herausforderungen
stellt. Sie betonte auch, dass die Definition von „öffentlich
zugänglich“ in der AFIR teils von der Ladesäulenverordnung
abweicht, was in der Praxis zu Verwirrung führen kann, etwa bei
Parkplätzen von Supermärkten oder Betriebsstätten. Auch das
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) stand im Fokus.
Dieses Gesetz fordert ab Januar 2025, dass Bestandsgebäude mit mehr
als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt bereitstellen
müssen. Franziska hob hervor, dass Unternehmen jetzt genau prüfen
sollten, ob und wie sie diese Anforderungen umsetzen. Dabei wies
sie darauf hin, dass ab 2026 durch die neue EU-Gebäuderichtlinie
weitere Verpflichtungen hinzukommen könnten, wie die Ausstattung
jedes zehnten Stellplatzes mit Ladeinfrastruktur oder zumindest
einer Leerverrohrung. Ihre klare Botschaft: Wer Ladeinfrastruktur
plant, sollte dies vorausschauend und flexibel tun, um zukünftige
Anpassungen leichter umsetzen zu können. Ein weiteres zentrales
Thema war die geplante Novelle des Stromsteuerrechts, die vorerst
aufgrund des politischen „Ampel-Aus“ gescheitert ist. Franziska
erklärte, dass diese Novelle Betreiber von Ladeinfrastruktur, die
selbst erzeugten Strom nutzen, erheblich entlastet hätte, indem sie
bürokratische Hürden wie die sogenannte Versorgeranmeldung
abgeschafft hätte. Sie zeigte sich jedoch optimistisch, dass diese
Regelung – in welcher Form auch immer – zukünftig kommen wird, da
sie breite Unterstützung genießt. Die Novelle hätte etwa die
Nutzung von PV-Strom für Ladeinfrastruktur erleichtert, was in
Zeiten steigender Anforderungen an Nachhaltigkeit und
Energieeffizienz ein wichtiger Schritt gewesen wäre. Neben diesen
Hauptthemen warfen wir auch einen Blick in die Zukunft. Franziska
sprach über mögliche Änderungen im Energierecht, insbesondere im
Bereich Netzanschlussbedingungen. Einheitliche technische Standards
könnten künftig die Installation von Ladeinfrastruktur erleichtern
und Planungssicherheit schaffen. Sie riet Unternehmen, nicht nur
die aktuellen Pflichten zu beachten, sondern auch langfristige
Entwicklungen im Blick zu behalten, um frühzeitig auf neue Vorgaben
reagieren zu können. Nun aber genug der Vorrede – lasst uns direkt
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