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Beschreibung
vor 1 Jahr
Profi-Fußballerinnen und -Fußballer dürfen nur in bestimmten
Zeiträumen zwischen ihren Vereinen wechseln. Wird ihr
Arbeitsverhältnis ohne triftigen Grund beendet, schuldet die
Spielerin bzw. der Spieler zusammen mit dem nächsten Verein
Schadensersatz - das geben die FIFA-Regularien vor. Mit der
Arbeitnehmerfreizügigkeit unvereinbar, meint ein Profifußballer.
Ob er Recht hat, erklärt Euch RA Christian Sommer anhand einer
aktuellen Entscheidung des EuGH.
Entscheidung: EuGH RÜ 2025, 39
Die Neuauflage des Skripts Europarecht ist da! Leseprobe und
Bestellmöglichkeiten findet Ihr unter
www.alpmann-schmidt.de/skript-europarecht!
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