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Auto Hell Dunkel
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Viele Anbieter werben mit reduzierten Preisen, mit sogenannten
Preis-Highlights oder mit Tiefstpreis-Garantien. Wann ist so etwas
irreführende Werbung oder ein Verstoß gegen die
Preisangabenverordnung? An Beispielen von Verfahren gegen Aldi,
Kaufland, Tchibo und Möbel Rieger erläutert Gabriele Bernhardt,
Leiterin der Stabstelle Recht, im Gespräch mit Niklaas Haskamp die
Problematik. Sie erklärt, wie die Verbraucherzentrale gegen
irreführende Werbung vorgeht und warum das Verfahren gegen Aldi vom
Europäischen Gerichtshof entschieden wird. Weitere Infos:
https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/pressemeldungen/presse-bw/umstrittene-preisauszeichnung-aldipreiswerbung-landet-vor-eugh-84690
Senden Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihren Fragen oder Ihrer
Meinung zu dieser Folge an online@vz-bw.de Alle Folgen:
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„Preis-Highlights vor Gericht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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