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Beschreibung
vor 3 Jahren
Freidenker gab es selbstverständlich auch schon im Kaiserreich, und
auch weltliche Begräbnisse waren seinerzeit theoretisch irgendwie
wohl möglich. Umfängliche Religionsfreiheit im Rahmen einer
juristischen Trennung von Staat und Kirche und das sich daraus
ableitende Recht auf eine Freiheit von Religion noch im Tode
garantierte in Deutschland jedoch erst die Weimarer Verfassung. Auf
diese berief sich denn auch ein sogenannter ‘Laienredner‘, der im
Groß-Berliner Ortsteil Altglienicke am offenen Grab eines Freundes
von einem Kirchenratsvertreter an der Ausübung seiner Tätigkeit mit
Hinweis auf eine fehlende Redegenehmigung gehindert und hinterher
sogar mit einem Strafmandat belegt wurde. In zweiter Instanz
erwirkte er einen Freispruch erster Klasse, das kirchliche Monopol
auf Beerdigungen war aufgehoben. Die Freiheit vom 9. Dezember 1920
vernahm es mit Genugtuung. Es liest Paula Leu.
auch weltliche Begräbnisse waren seinerzeit theoretisch irgendwie
wohl möglich. Umfängliche Religionsfreiheit im Rahmen einer
juristischen Trennung von Staat und Kirche und das sich daraus
ableitende Recht auf eine Freiheit von Religion noch im Tode
garantierte in Deutschland jedoch erst die Weimarer Verfassung. Auf
diese berief sich denn auch ein sogenannter ‘Laienredner‘, der im
Groß-Berliner Ortsteil Altglienicke am offenen Grab eines Freundes
von einem Kirchenratsvertreter an der Ausübung seiner Tätigkeit mit
Hinweis auf eine fehlende Redegenehmigung gehindert und hinterher
sogar mit einem Strafmandat belegt wurde. In zweiter Instanz
erwirkte er einen Freispruch erster Klasse, das kirchliche Monopol
auf Beerdigungen war aufgehoben. Die Freiheit vom 9. Dezember 1920
vernahm es mit Genugtuung. Es liest Paula Leu.
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