VRN004 - 7 Punkte, auf die Sie bei der Anmietung eines Ersatzwagens achten sollten
13 Minuten
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Der Podcast zum Haftpflichtschaden nach einem Verkehrsunfall
Beschreibung
vor 9 Jahren
Das heutige Thema ist ein echter Dauerbrenner bei der
Unfallregulierung. Die Erstattung der Mietwagenkosten ist ein
häufiger Streitpunkt nach einem Verkehrsunfall. Ständig kommt es
zu Kürzungen durch die Versicherungen und die Mietwagenrechnung
wird nicht vollständig erstattet. Es ist aber leider auch immer
wieder zu beobachten, dass sich Unfallgeschädigte bei der
Anmietung eines Ersatzwagens keine Gedanken über die Höhe der
Kosten machen, da Ihnen der Vermieter versichert, die Kosten
werden von der Versicherung übernommen. Einzelheiten werden
selten oder gar nicht geregelt und am Ende kommt dann das große
Erwachen, weil die Rechnung von der Versicherung eben doch nicht
voll bezahlt wird und der Vermieter von Ihnen das Geld für den
Mietwagen haben will.
Dass die Interessen der Autovermieter in einem krassen Gegensatz
zu den Interessen der Versicherungen stehen ist kein Geheimnis.
Der Vermieter möchte sein Fahrzeug, das auf dem Hof steht und
Geld kostet für einige Tage rentabel vermieten. Die Versicherung
will so wenig wie möglich dafür bezahlen. Sie als
Unfallgeschädigter wollen mit der ganzen Sache am besten gar
nichts zu tun haben, Mietwagen mitnehmen nach der Reparatur
wieder abgeben, fertig.
Das läuft aber meistens nicht so.
Nehmen Sie nicht gerade ein Vermittlungsangebot der Versicherung
an, sondern mieten den Ersatzwagen bei Ihrem Autohaus, der
Werkstatt oder einem Autovermieter an, gibt es den einen oder
anderen Punkt zu beachten, damit Sie am Ende keine böse
Überraschung erleben.
Welche Mietwagenpreise gelten - Sind die Angebote aus dem
Internet maßgeblich?
Die Versicherungen behaupten immer gerne, dass die
Mietwagenangebote bekannter großer Autovermietungen die
maßgeblichen Preise sind, an denen man sich orientieren muss.
Alles was über diese Angebote hinausgeht, ist überteuert und wird
nicht übernommen.
Es verlangt aber niemand von Ihnen, dass Sie sich vor der
Anmietung vor den PC setzen und alle verfügbaren Mietwagenfirmen
in Ihrer Nähe nach dem günstigsten Angebot abklappern. Die
Internetangebote werden von den Gerichten meistens noch als
Sondermarkt angesehen, der eben nicht maßgeblich ist.
Entscheidend sind die Tarife, die Sie bei einem Anbieter in Ihrer
Nähe bek
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