VRN007 - Wie Sie die Wertminderung bei der Versicherung durchsetzen

VRN007 - Wie Sie die Wertminderung bei der Versicherung durchsetzen

10 Minuten
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Beschreibung

vor 9 Jahren

Die Wertminderung entwickelt sich bei der Schadensregulierung
immer öfter zu einem Streitpunkt. Die Versicherungen wollen wenig
oder am liebsten gar nichts bezahlten. Sie als Unfallgeschädigter
sind aber daran interessiert, dass Sie die finanziellen Einbußen,
die Ihnen wegen des Unfall ins Haus stehen könnten, ersetzt
bekommen. 





Warum gibt es eine Wertminderung?


Auch bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur müssen Sie
im Falle eines Verkaufs Ihres Fahrzeugs den Käufer darauf
hinweisen, dass Sie mit dem Wagen einen Unfall hatten. Nachdem
trotz ordentlicher Reparatur das Risiko versteckter Mängel
besteht, die bei der Reparatur nicht entdeckt und deswegen nicht
beseitigt wurden, sollen Sie von der Haftpflichtversicherung als
Ausgleich eine Wertminderung erhalten.





Die Höhe des Schadens und der Umfang der durchgeführten Reparatur
wirken sich beim Verkauf des Fahrzeugs auf den Preis aus, den Sie
für Ihr Auto aushandeln können. Dass ein potentieller Käufer
versuchen wird, den Preis so weit wie möglich herunter zu
handeln, je umfangreicher der Unfallschaden ist, ist logisch. Für
diesen finanziellen Nachteil sollen sie durch die Wertminderung
entschädigt werden. D.h. der von Ihnen beauftragte Kfz
Sachverständige muss, wenn er das Gutachten erstellt,
einkalkulieren, um welchen Betrag sich der Verkaufspreis
verringern wird.





Wie ermittelt sich die Wertminderung?


Hierfür gibt es zahlreiche Berechnungsmethoden, die zu ganz
unterschiedlichen Beträgen führen. Bisher hat sich keine der
verschiedenen Modelle als DIE Berechnungsmethode für die
Wertminderung durchgesetzt. Es ist tatsächlich möglich, dass die
eine Methode zu einer relativ hohen Wertminderung kommt, während
ein anderes Berechnungsmodell keine Wertminderung ergibt. Deshalb
führt eine Berechnung durch die Versicherung zu einem ganz
anderen Ergebnis, als die Kalkulation Ihres Sachverständigen.





Die Gerichte greifen meistens auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm
zurück. Hier werden für die Berechnung des merkantilen
Minderwertes das Alter und die Schadenshöhe des Fahrzeugs
herangezogen sowie der Zeitwert des Wagens. Die jeweiligen Werte
werden dann nochmals prozentual zueinander ins Verhältnis
gesetzt.





Besteht auch Anspruch auf Wertminderung bei einer
vollständigen Reparatur?


Immer öfter wird die Erstattung der Wertminderung durch die
Haftpflichtversicherungen mit dem Argument verweigert, dass bei
einer sach- und fachgerechten Reparatur des Schadens keine
versteckten Mängel verbleiben und deswegen kein Anspruch auf eine
Wertminderung bestehen würde. Es ist zwar richtig, dass bei den
heutigen Reparaturmethoden die Gefahr nicht entdeckter und nicht
reparierte Schäden immer geringer wird.





Allerdings verbleibt dem Fahrzeug der Malus, dass es sich um
einen Unfallschaden handelt und Sie das offenbaren müssen. Sobald
Sie das gegenüber einem Kaufinteressenten preisgegeben müssen,
ist ein niedrigerer Preis vorprogrammiert. Der Käufer wird
versucht, den Preis zu drücken. Unabhängig davon, ob der Schaden
vollständig und restlos beseitigt wurde. Gerade deswegen haben
Sie auch bei vollständiger Reparatur Anspruch auf die
Wertminderung.








Wie kommen Sie zu Ihrer Wertminderung?
Sie benötigen ein Gutachten

Sie müssen den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug durch einen
Kfz-Sachverständigen besichtigen und bewerten lassen. Ein
Kostenvoranschlag hilft hier nicht weiter, da dieser keinerlei
Angaben zu einer möglichen Wertminderung macht.





Beauftragen Sie  unbedingt einen Gutachter Ihrer Wahl und
lassen sich nicht von der Versicherung des Unfallverursachers
einen Gutachter vorgeben. Ihr Gutachter handelt neutral und in
Ihrem Interesse. Der Gutachter der Versicherung dagegen
besichtigt den Schaden durch die

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