VRN011 - Reparaturrechnung - darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen

VRN011 - Reparaturrechnung - darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen

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Beschreibung

vor 7 Jahren

Heute geht es  um ein ganz brisantes und zur Zeit sehr
aktuelles Thema, nämlich um die Reparaturrechnung und die Frage,
ob








Früher haben die Haftpflichtversicherungen nur gekürzt, wenn nach
Gutachten abgerechnet wurde. Mittlerweile häufen sich die
Kürzungen aber auch dann, wenn der Schaden repariert wurde und
eine Reparaturrechnung vorliegt. Das hat einen ganz einfachen
Grund. Wegen der derzeitigen Zinspolitik steht den Versicherungen
das Wasser bis zum Hals, da die Einnahmen drastisch gesunken
sind. Also muss das Geld anders verdient werden. Und das geht, in
dem man bei den Schadensersatzzahlungen die Daumenschraube
anlegt.





Darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen?





Einfache und klare Antwort - nein sie darf nicht.





Würde die Versicherung die Reparatur selbst in die Hand nehmen,
könnte sie zu Ihnen auch nicht sagen, wir zahlen aber nur einen
Teil davon.





Das Gutachten ist die Grundlage für die Reparatur





Im Gutachten wird der Reparaturweg kalkuliert, der für eine
ordnungsgemäße Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich
ist. Das Gutachten gibt also die „Fahrtrichtung“ für die
Werkstatt vor, wie repariert werden muss. Hält sich die Werkstatt
bei der Reparatur an das Gutachten, muss die Versicherung die
Reparaturkosten auch vollständig erstatten.





Rechnungsprüfung steht der Versicherung nicht zu





Hierzu gibt es auch ganz klare Vorgaben aus der Rechtsprechung.
Der Bundesgerichtshof sagt, dass die Versicherung auch dann
zahlen muss, wenn die Werkstatt bei der Reparatur Mist gebaut hat
und etwas berechnet, was nicht im Gutachten steht.





Der Bundesgerichtshof nennt das das Werkstattrisiko, das vom
Schädiger zu tragen ist. Sie als geschädigter Laie dürfen sich
auf Fachleute verlassen. Sie haben ein Gutachten und geben Ihr
Auto in der Werkstatt zur Reparatur ab. Ab diesem Zeitpunkt haben
Sie kaum noch eine Möglichkeit, auf die Reparatur Einfluss zu
nehmen. Wenn hier etwas schief läuft, ist das doch nicht Ihre
Schuld. 





Die Versicherung darf nicht einfach hergehen und Rechnungsprüfer
spielen.





Warum kürzt die Versicherungen trotzdem?





Sie sind Eltern eines kleinen Kindes, das so lange quängelt, bis
es bekommen hat, was es haben will. Um des lieben Frieden
willens, weil die Nerven nicht weiter mitmachen, oder weil man
sich einfach denkt "Ach komm, wenn ich einmal nach gebe, macht es
doch nichts."





Die Versicherung ist wie das kleine Kind. Die probiert es einfach
erst mal aus und schaut, wie weit sie mit ihrer Kürzungstaktik
kommt. 





Dabei liegen die Summen in den Bereichen, bei denen viele
sagen, 





"naja das ist mir den Aufwand eines Gerichtsverfahrens nicht
wert." 





Die HUK Coburg zum Beispiel fährt aktuell die Taktik, bei den
Reparaturrechnungen die Verbringungskosten nur in Höhe von 80 €
zu erstatten. Dabei verliert sie einen Prozess nach dem anderen,
der gegen sie geführt wird, Verbringungskosten sind in
berechneter Höhe zu erstatten. Und sie macht trotzdem
fleissig weiter - warum? Weil ein paar verlorene Prozesse nicht
ins Gewicht fallen.





Es gibt doch noch genügend andere, die wegen eines Betrages von
weniger als 100 € nicht vor Gericht ziehen.





Viele scheuen das Risiko zu klagen, weil sie bereits schlechte
Erfahrungen gemacht haben. Oder sie akzeptieren die Kürzung
einfach auch aus Unwissenheit, weil sie glauben, die Versicherung
sei im Recht.





Die Kürzungstaktik der Versicherung geht auf





Die Versicherung ist wie das kleine Kind, das seinen Willen bei
den Eltern durchgesetzt hat. Wenn sie akzeptieren, dass die
Versicherung ihnen die Rechnung nicht voll erstattet, hat sie ihr
Ziel erreicht und wieder ein paar 100 € an Ihnen verdient. Was
macht sie also beim nächsten Unfall? 





Richtig, sie probiert es wieder, ob sie mit ihrer Masche
durchkommt. Und in den meisten Fällen klappt es auch.





Warum sollte die Versicherung auch mehr bezahlen, wenn Sie das
einfach so hinnehmen, dass die Versicherung kürzt.





Der eine oder andere droht zwar damit, vor Gericht zu ziehen,
wenn die Versicherung freiwillig nicht zahlt, traut sich dann
aber am Ende doch nicht, seine Drohung auch in die Tat
umzusetzen. Auch das wissen die Versicherungen und führen sogar
Listen, welche Werkstätten, Gutachter oder auch Rechtsanwälte
ernstzunehmen sind, und welche auf die Kürzungstaktiken der
Versicherungen hereinfallen.





Wenn Sie schon drohen, dann ziehen Sie es bitte auch durch





Sobald Sie bei der Versicherung angekündigt haben, dass Sie das
Geld einklagen, wenn die Versicherung nicht zahlt, sollten Sie
diesen Schritt auch wirklich gehen. Das Geld steht Ihnen zu. Mit
einer richtigen Klagebegründung können Sie den Prozess nur
gewinnen. 





Also warum sollten Sie dann auf Geld verzichten, das Ihnen
gehört?



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