Beschreibung

vor 1 Jahr
*** Hinweis: In dieser Folge werden wir einige Passagen aus den
Gerichtsunterlagen zitieren, in denen rassistische Beleidigungen
fallen. Wir haben die entsprechenden Passagen gekürzt und akustisch
verfremdet, aber um den Fall zu verstehen, ist es wichtig, einige
dieser Begriffe hier auftauchen zu lassen. *** Am 15. August 1999
wird der Mosambikaner Carlos Fernando vom rechtsextremen Rüdiger K.
im bayerischen Kolbermoor auf offener Straße zusammengeschlagen.
Carlos Fernando stirbt an den Folgen seiner Verletzungen. Der
35-Jährige, der in den späten 80er-Jahren als Vertragsarbeiter in
die DDR gekommen war, hatte den Osten nach der Wende verlassen, um
sich und seine Tochter vor rassistischen Übergriffen zu schützen.
Der Tod von Carlos Fernando geschieht in einer Zeit, in der die
Brutalität rechtsextremer Gewalttaten auch für die breite
Öffentlichkeit sichtbar wird. Taten wie die von Solingen, Mölln,
Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen sind nur der traurige Gipfel
einer Vielzahl rassistischer Übergriffe in den 90er-Jahren. Und
trotzdem: Obwohl es sich um einen rechtsextremen Täter handelt,
sieht das Gericht in der Tat kein rassistisches Motiv. Wie kann es
sein, dass der Täter nur wegen Körperverletzung verurteilt wurde?
Welchen Unterschied hätte eine juristische Anerkennung eines
rassistischen Tatmotivs gemacht? Und wieso ist es problematisch,
einen Täter wie Rüdiger K. als Einzeltäter zu werten? ///
Weiterführende Infos zur Folge: http://www.wdr.de/k/Carlos-Fernando
Autor:innen, Recherche und Manuskript: Marianna Deinyan, Lena
Kampf, Gilda Sahebi, Nele Posthausen, Andreas Spinrath // Idee und
Konzept: Dinah Rothenberg Von Lena Kampf, Gilda Sahebi, Nele
Posthausen, Andreas Spinrath Marianna Deinyan.

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