Bekomme ich als Zeuge eine Entschädigung?

Bekomme ich als Zeuge eine Entschädigung?

2 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Man hat die Bürgerpflicht, wenn man als Zeuge vorgeladen wird, bei
den Strafverfolgungsbehörden auch zu erscheinen. Die Auslagen für
den Reiseweg erhält man hierbei entschädigt (Benzin, Zugticket).
Selbständigerwerbende erhalten ebenfalls eine Entschädigung für den
Arbeitsausfall. Bei Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber den Lohn
trotz Arbeitsausfall entrichten (Art. 324a OR).

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