Darf ich als Zeuge eine Begleitperson zur Einvernahme mitnehmen?

Darf ich als Zeuge eine Begleitperson zur Einvernahme mitnehmen?

46 Sekunden

Beschreibung

vor 3 Jahren
Das Untersuchungsverfahren ist geheim. Deshalb darf der Zeuge keine
Begleitperson mitnehmen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Zeuge
gleichzeitig Opfer eines Delikts gegen die körperliche, sexuelle
oder psychische Integrität geworden ist.

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