Impfpflicht und Impfquote im Bereich der ambulanten Pflege

Impfpflicht und Impfquote im Bereich der ambulanten Pflege

18 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Bei der Impfpflicht in der Pflege den Flickenteppich vermeiden:
„Endlich mal rechtzeitig handeln und die Pflege dabei mitnehmen!“
Die Ruhrgebietskonferenz-Pflege sorgt sich um die Impfquote bei
den ambulant versorgten Menschen.


Thomas  Eisenreich, Vice President of Business Development
bei Home Instead und ein Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege
sieht der Impfpflicht in seinen Pflege- und Betreuungsdiensten
eigentlich recht gelassen entgegen. Schließlich sind dort
durchweg rund 90 % der Beschäftigten geimpft. Bis zum 15 März
haben jetzt die Beschäftigten Zeit, eine Impfung gegenüber ihren
Arbeitgebern nachzuweisen. Was auf den ersten Blick nach einer
langen Vorbereitungszeit aussieht, wird beim näheren Hinschauen
zu einem Wettlauf. „Wir laufen schon jetzt wieder Gefahr, knapp
mit der Zeit zu sein. Wenn die Mitarbeitenden am 15.  März
2022 ihre Durchimpfung nachweisen sollen, muss die letzte Spritze
am 01. März gesetzt sein. Wir müssen den Mitarbeitenden schon
heute sagen, dass sie sich zeitnah um die Erstimpfungen kümmern
müssen, damit sie rechtzeitig zum Start der Impfpflicht den
vollen Schutz nachweisen können“, bringt Thomas Eisenreich seine
Bedenken auf den Punkt. Der Hintergrund: Zwischen den beiden
verpflichtenden Impfungen müssen bekanntlich mindestens vier bis
sechs Wochen liegen und nach der Zweitimpfung dauert es weitere
zwei Wochen bis zur vollen Wirksamkeit, die dann den Status als
„geimpfte Person“ zur Folge hat. 

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