Beschreibung

vor 2 Jahren

„Es fehlt doch jetzt schon an allen Ecken und Kanten!“ Im
Vodcast „Impfpflicht und was kommt jetzt?“ wünscht sich die
Ruhrgebietskonferenz-Pflege deshalb dringend eine gemeinsame
Gesprächsplattform mit den Gesundheitsämtern im Revier zur
Vorbereitung der Impfpflicht in der Pflege. Für Ulrich
Christofczik, Vorstand im Christophoruswerk in Duisburg und einer
der Sprecher*innen der Ruhrgebietskonferenz-Pflege bleibt die
Umsetzung der Impfpflicht in der Pflege mal wieder an den
Unternehmen hängen. „Wir müssen bis zum 15. März 2022 alle
Mitarbeitende, die sich nicht haben impfen lassen, an die
Gesundheitsämter melden. Diese können dann eine
Beschäftigungsverbot aussprechen. Damit ist ein absehbar hoher
bürokratischer Aufwand verbunden“ skizziert Ulrich Christofczik
die Problemlage und führt dann weiter aus: „Wir sind gespannt,
wie die Behörden das bewältigen wollen. Es bleibt zu hoffen, dass
die Maßstäbe nach denen Berufsverbote ausgesprochen werden und
die damit verbundenen Regelungen, einheitlich sind.“ Das Gesetz
sieht vor, dass medizinische Gründe gegen ein solches
Beschäftigungsverbot sprechen können.

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