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Auto Hell Dunkel
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Sechs getöte Radfahrer*innen gab es 2019 in Berlin. Michaela S.(69)
im vergangenen Jahr das sechste Opfer von ihnen im Berliner
Straßenverkehr. Im Coronajahr 2020 -mit weniger Straßenverkehr lt.
Statistischem Bundesamt- verdreifachte sich allerdings die Zahl der
getöteten Radfahrenden, die u.a. von LKW oder PKW beim
Rechtsabbiegen getötet wurden: 17 Menschen auf Fahrrädern starben
allein bis Ende November 2020. Im Gegensatz zur diesjährigen
Vorzeigestadt Hamburg stiegen z.B. die Zahlen der Verletzten und
Toten in der Hauptstadt. Da waren Schulkinder, die beim Überqueren
der Straße von Autos teilweise schwer verletzt wurden, weil
Autofahrende, trotz roten Ampellichts, die Kinder an- oder
überfuhren. In Berlin wird meist im Amtsgericht Tiergarten in
Moabit gegen die mutmaßlichen Täter*innen verhandelt, die einen
Menschen im Straßenverkehr zu Tode brachten. Bis zu vier Jahren
Gefängnisstrafe kann von den Richtern dort verhängt werden für die
fahrlässige Tötung von Fußgängern, Radfahrern oder anderen
Fahrer*innen von Zweirädern. Aber auch eine Geldstrafe ist möglich
bei einer Verurteilung. Wenn ein Kraftfahrer nur einen Moment nicht
aufpasst, kann das einem Menschen das Leben kosten. Wenn dem
Verurteilten dieses "Augenblicksversagen" nachgewiesen wird (wie
beim Rechtsabbiegen ohne Schulterblick), kann er mit einer
Geldstrafe rechnen, auch wenn er einen Menschen tötete. So hat es
sich in Berlin etabliert. Wir das dem Wert eines Menschenlebens
gerecht? Wirken Geldstrafen für das Töten von Menschen präventiv
und erhöhen die Verkehrssicherheit?
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„Was ist das Leben einer Radfahrerin wert?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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