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Wegen Totschlags in mittelbarere Täterschaft verurteilte am Montag,
den 08. April 2024, das Berliner Landgericht einen 74-jährigen
Arzt. Die Richter der 40. Großen Strafkammer sahen als erwiesen an,
dass der angeklagte Arzt einer -lt. Staatsanwaltschaft schwer-
psychisch Kranken die tödlichen Medikamente zum Suizid überlassen
und ihr eine Infusion angelegt hatte, die sie selbst in Gang setzte
und starb. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2020
entschieden, dass sowohl körperlich Kranke wie auch gesunde
Menschen unterstützt werden dürfen bei ihrem selbst durchgeführten
Suizid, allerdings deren "freiverantwortliche Willensentscheidung"
zur Selbsttötung erforderlich sei. Im Fall der 37-jährigen, der der
angeklagte Arzt 2021 geholfen hatte, sei allerdings die freie
Willensbildung nicht durch den angeklagten Arzt unbeeinflusst
gewesen, deshalb sei letztlich unerheblich, ob die Geschädigte
unter einer Depression gelitten habe, hieß es im Urteil. Die
Richter betonten, dass die Hilfe bei Suiziden immer noch nicht
ausreichend juristisch geregelt sei, man hoffe auf den
Bundesgerichtshof bei der Revisionsentscheidung über das Urteil und
vielleicht auch auf eine neue gesetzliche Regelung der Hilfe beim
Suizid. Die war im Juli 2023 im Bundestag gescheitert.
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„Wer ist Sterbehelfer Dr. Turowski?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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