Folge 013: Interview mit einer Revisorin, die unter Druck gesetzt wurde

Folge 013: Interview mit einer Revisorin, die unter Druck gesetzt wurde

Unabhängigkeit in Theorie und Praxis
41 Minuten
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Beschreibung

vor 5 Jahren
Diesen Standard kennen wir alle: 1100 Unabhängigkeit und
Objektivität "Die Interne Revision muss unabhängig sein, und die
Internen Revisoren müssen bei der Durchführung ihrer Aufgaben
objektiv vorgehen." Die Erläuterung zur Unabhängigkeit führt
folgendes aus: "Unabhängigkeit bedeutet, dass keine Umstände
vorliegen, die die Fähigkeit der Internen Revision beeinträchtigen,
ihre Aufgaben für die Interne Revision unbeeinflusst wahrzunehmen.
Um einen für die wirksame Ausführung der Revisionsaufgaben
hinreichenden Grad der Unabhängigkeit zu erzielen, hat der Leiter
der Internen Revision direkten und unbeschränkten Zugang zu
leitenden Führungskräften und Geschäftsleitung bzw.
Überwachungsorgan. Dies kann durch parallele Berichtswege erreicht
werden. Bedrohungen der Unabhängigkeit sind auf Prüfer-, Prüfungs-,
Funktions- und Organisationsebene zu steuern." 1110.A1 "Die Interne
Revision darf bei der Festlegung des Umfangs der internen
Prüfungen, bei der Auftragsdurchführung und bei der
Berichterstattung der Ergebnisse nicht behindert werden. Der Leiter
der Internen Revision muss der Geschäftsleitung bzw. dem
Überwachungsorgan solche Beeinflussungen offenlegen und die
Auswirkungen besprechen." Soweit zur Theorie. Leider ist dies in
der Praxis nicht in jedem Fall gegeben. Hier ein Interview mit
einer Revisorin, die direkt von der Vorstandsebene unter Druck
gesetzt wurde, ihren Bericht zu ändern, und die ihre Unabhängigkeit
deshalb gefährdet sah. Seien Sie gespannt auf diesen
Erfahrungsbericht. Ich wünsche Ihnen erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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