Folge 275: Die untätige Interne Revision

Folge 275: Die untätige Interne Revision

(17:02 Min.)
17 Minuten
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Beschreibung

vor 10 Monaten
Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht "Ausgewählte
Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.
V. (FhG)" mit den Schwerpunkten Reisekosten,
Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes: "Der
Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der
Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten
proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision
Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie
versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des
Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten." [...]
"Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand
versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu
definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem
Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den
Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu
definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene
Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß
gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben
sich nicht." "Empfehlung: [...] "Die Innenrevision der FhG sollte
den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit
einbeziehen." [...] Und im Fazit: [...] "In der FhG herrscht ein
Klima, das dazu führt, dass Missstände zumindest im
Vorstandsbereich nicht thematisiert oder nur halbherzig aufgeklärt
und geahndet werden. Notwendige Prüfungen der Innenrevision
unterblieben oder erfolgten erst als Reaktion auf bereits
öffentlich bekannt gewordene Verstöße. Die Schlussfolgerungen
blieben dann größtenteils unzureichend. Dadurch wurden die
Vorstände aus der eigenen Organisation heraus letztlich in ihrem
Verhalten bestärkt.[...] Aufmerksam wurde ich auf diesen Bericht
durch den Artikel „Vorstand X im Nobelrestaurant – Vorwürfe gegen
Fraunhofer-Gesellschaft" aus der SZ vom 10.2.2023. Dort zitiert
Christoph von Eichhorn "die Interne Revision sei weitgehend untätig
geblieben", ohne die schwierige Position und Interessenkonflikte
der Internen Revision darzustellen und die Vorwürfe zu
relativieren. Daher hier in aller Klarheit: Ganz grundsätzlich kann
eine Corporate Governance nur funktionieren, wenn sich gleich
mächtige Gremien gegenseitig kontrollieren und so die Waage halten
können. Zwischen Vorstand und Interner Revision besteht jedoch ein
deutliches Machtungleichgewicht. Die Interne Revision ist dem
Vorstand unterstellt. Solange sich die Interne Revision in einem
starken Abhängigkeitsverhältnis vom Vorstand oder der
Geschäftsführung befindet, kann sie diese Gremien nicht frei von
Interessenkonflikten prüfen. Solange das so ist, möge ihr bitte
niemand Untätigkeit vorwerfen. Denn bei solch heiklen
Prüfungsaufträgen müssen Interne Revisoren und Interne Revisorinnen
um ihre Arbeitsplätze und um ihr Einkommen fürchten. Wir sind nicht
verbeamtet. Haben Sie Ideen, wie die Governance in solchen Fällen
gestärkt werden kann? Ich freue mich auf Ihre Kommentare, wünsche
Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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