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vor 2 Jahren
Ersatzfähigkeit der Kosten für die Verwahrung eines privat
abgeschleppten Kfz - BGH stutzt eingeklagte (knapp) 5.000 € auf
75 € zurecht!
Es ist sicherlich misslich, wenn der eigene Pkw abgeschleppt
wird. Noch ärgerlicher ist sodann die damit verbundene
Kostentragungspflicht. Dafür kommen neben den Kosten für das
Abschleppen selbst auch solche für die anschließende Verwahrung
seitens des Abschleppunternehmers in Betracht. Abschleppfälle
sind im Examen durchaus beliebt und führen u.a. in das Recht der
Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB). Herr Dr. Matthias
Hünert, Dozent für das Zivilrecht und Leiter von AS Individuell,
unserem Einzelunterrichtsangebot, nimmt daher eine aktuelle und
äußerst examensrelevante Entscheidung des BGH zum Anlass,
insbesondere die nicht selten in Klausuren übersehenen Ansprüche
aus GoA näher zu erläutern.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2024, 67
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