Homeoffice : Einfallstor in die Unternehmens-IT? - Folge 1
Notwendige rechtliche Absicherung, Informationspflichten und
Einwilligungen beim Einsatz von Videokonferenz-Tools
19 Minuten
Podcast
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In diesem Podcast liefern wir Ihnen als CIO regelmäßig alle Informationen zu den neuesten Trends im IT-Markt.
Beschreibung
vor 4 Jahren
In Corona-Zeiten bleiben Ihre Konferenztische leer. Telefon- und
Videoconferencing haben einen bisher nicht erreichten Status in der
Arbeitswelt erhalten. Ob mit Mitarbeitern im Home-Office oder mit
Kunden und Lieferanten irgendwo auf der Welt – für Meetings werden
immer häufiger Videoconferencing-Tools eingesetzt. Hören Sie in der
ersten Folge die rechtlichen Vorrausetzungen und Pflichten und in
der zweiten Episode die zu berücksichtigenden technischen und
organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit. Nachdem zu Beginn
der Corona-Krise bei der Auswahl des eingesetzten Tools in den
Unternehmen meist der Fokus auf einer schnellen Lösung lag, sollten
sich die Verantwortlichen jetzt, insbesondere wenn sich das
Videoconferencing bewährt hat, über eine flexible, nachhaltige und
datenschutzkonforme Lösung Gedanken machen. Videoconferencing im
Unternehmen muss nicht zwangsläufig ein Sicherheitsrisiko
darstellen. Die eingesetzte Lösung muss nicht nur Ihren fachlichen
Anforderungen entsprechen, sondern es gilt auch die Rechtslage und
die notwendigen Informationspflichten bei einer Videokonferenz zu
berücksichtigen sowie sich gegebenenfalls auch Einwilligungen in
die Aufzeichnung vor der Konferenz von allen Teilnehmern
einzuholen. Man darf nicht vergessen, dass der „Veranstalter“ der
Videokonferenz dabei die verantwortliche Stelle ist und letztlich
für die Auswahl des Tools und das damit verbundene Schutzniveau
haftbar. Die Grundsätze „Data Protection by Design and Default“
nehmen vor allen Dingen das Unternehmen in die Pflicht. In diesem
ACENT-Podcast-Zweiteiler erhalten Sie einen kurzen Überblick.
Videoconferencing haben einen bisher nicht erreichten Status in der
Arbeitswelt erhalten. Ob mit Mitarbeitern im Home-Office oder mit
Kunden und Lieferanten irgendwo auf der Welt – für Meetings werden
immer häufiger Videoconferencing-Tools eingesetzt. Hören Sie in der
ersten Folge die rechtlichen Vorrausetzungen und Pflichten und in
der zweiten Episode die zu berücksichtigenden technischen und
organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit. Nachdem zu Beginn
der Corona-Krise bei der Auswahl des eingesetzten Tools in den
Unternehmen meist der Fokus auf einer schnellen Lösung lag, sollten
sich die Verantwortlichen jetzt, insbesondere wenn sich das
Videoconferencing bewährt hat, über eine flexible, nachhaltige und
datenschutzkonforme Lösung Gedanken machen. Videoconferencing im
Unternehmen muss nicht zwangsläufig ein Sicherheitsrisiko
darstellen. Die eingesetzte Lösung muss nicht nur Ihren fachlichen
Anforderungen entsprechen, sondern es gilt auch die Rechtslage und
die notwendigen Informationspflichten bei einer Videokonferenz zu
berücksichtigen sowie sich gegebenenfalls auch Einwilligungen in
die Aufzeichnung vor der Konferenz von allen Teilnehmern
einzuholen. Man darf nicht vergessen, dass der „Veranstalter“ der
Videokonferenz dabei die verantwortliche Stelle ist und letztlich
für die Auswahl des Tools und das damit verbundene Schutzniveau
haftbar. Die Grundsätze „Data Protection by Design and Default“
nehmen vor allen Dingen das Unternehmen in die Pflicht. In diesem
ACENT-Podcast-Zweiteiler erhalten Sie einen kurzen Überblick.
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