Woran müssen wir vor Inkrafttreten des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes zum 1. Juli denken?

Woran müssen wir vor Inkrafttreten des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes zum 1. Juli denken?

Dr. Jörg Grune und Prof. Rolf-R. Radeisen
40 Minuten
Podcast
Podcaster
Der Podcast zum Deutschen Steuerberatertag

Beschreibung

vor 2 Jahren
Dr. Jörg Grune und Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen nehmen das sog.
Mehrwertsteuer-Digitalpaket unter die Lupe. Am 1. Juli ist es so
weit: Die derzeitige Versandhandelsregelung wird durch die
Fernverkaufsregelung abgelöst. Damit sind die derzeitigen Regeln,
die noch auf Überlegungen aus dem Jahr 1993 zurückgehen, passé. Was
ändert sich konkret? An die Stelle der nationalen Lieferschwellen
tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von
10.000 €. Damit dürften auch viele kleinere Unternehmen plötzlich
in den Anwendungsbereich rutschen. Zum Glück kommt die Neuregelung
mit einer verfahrensrechtlichen Erleichterung: Unternehmer können
ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe nämlich zentral
über den sog. One-Stop-Shop melden. Aber Achtung! Radeisen und
Grune betonen: „Wer das besondere Besteuerungsverfahren nutzen
möchte, muss sich bis Ende Juni dafür registrieren.“

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