Georg Grosz verurteilt

Georg Grosz verurteilt

17. Februar 1924
5 Minuten
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Der Podcast mit täglich einer Zeitungsnachricht aus der Welt vor hundert Jahren

Beschreibung

vor 2 Monaten
In den vier Jahren Auf den Tag genau ist uns ein Artikel immer
wieder begegnet – es geht um die Kunstfreiheit und angebliche
Angriffe auf die öffentliche Moral. Es nehmen Teil: ein oder
mehrere Kunstwerke, ein Künstler und ein Verleger als Angeklagte,
eine prominente Figur aus der Kunstwelt als entlastender Gutachter
und ein Gericht, das geistig noch im Kaiserreich lebt und den
Künstler verurteilt und die Vernichtung des Kunstwerks befiehlt –
es ändern sich lediglich die Namen der Beteiligten. Im Februar 1924
war (nicht zum ersten und zum letzten Mal) der Maler und Graphiker
Georg Grosz an der Reihe. Es ging um eine Mappe “Ecce Homo”, die
der Malik-Verlag veröffentlicht hatte. Sieben Farb- und 27
schwarz-weiß Abbildungen führten zu einer Anklage wegen der
Verbreitung unzüchtiger Schriften. Auch das Gutachten von Max
Liebermann verhinderte nicht, dass das Gericht ihn verurteilte
unter Berufung auf das „Schamgefühl des normal empfindenden
Menschen“. Die Vossische kommentiert das Urteil in ihrer Ausgabe
vom 17. Februar 1924 zusammen mit Paula Rosa Leu.

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