Früherkennung – was ändert sich 2024?

Früherkennung – was ändert sich 2024?

35 Minuten

Beschreibung

vor 3 Monaten
Die erste Folge des IGeL-Podcasts im neuen Jahr widmet sich zum
wiederholten Mal dem Thema Früherkennung. Das neue Jahr bringt zwei
Änderungen mit sich, die für Patientinnen und Patienten relevant
sind - zum einen bei der Früherkennung von Brustkrebs, zudem bei
der Früherkennung von Lungenkrebs. Das Mammographie-Screening ist
ein anerkanntes Verfahren, um Brustkrebs frühzeitig zu erkennen.
Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf
diese Früherkennungsuntersuchung. Neu ist, dass ab Mitte 2024 auch
Frauen zwischen 70 und 75 Jahren an diesem Screening-Programm
teilnehmen können. Eine Ausweitung auch auf Frauen unter 50 Jahren
ist in Planung. Das sogenannte Lungenkrebsscreening ist ein
Verfahren, bei dem mittels einer Niedrig-Dosis-Computertomographie
Lungenkrebs frühzeitig erkannt werden soll. Die Einführung dieses
Screening-Verfahrens wird seit Jahren diskutiert und hat
mittlerweile etliche Prüfungen durchlaufen. Da es – wie auch die
Mammographie – mit einer Strahlenbelastung einhergeht, sind die
Bestimmungen kompliziert und sowohl das Bundesumweltministerium als
auch das Bundesamt für Strahlenschutz spielen bei der Genehmigung
eine gewichtige Rolle. Aktuell liegt ein Referentenentwurf für eine
Rechtsverordnung zur Genehmigung dieses Lungenkrebsscreenings vor,
erwartet wird eine endgültige Genehmigung im Laufe des Jahres. Die
Niedrig-Dosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs
richtet sich ausschließlich an aktive und ehemalige Raucherinnen
und Raucher. Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs
evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund, informiert
über die Änderungen und ihre medizinische Relevanz und erklärt, wer
davon profitieren könnte.
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Die Faktenbox: Das Strahlenschutzgesetz von 2017 ermächtigt das
Bundesumweltministerium, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche
Früherkennungsuntersuchung mittels Anwendung ionisierender
Strahlung oder radioaktiver Stoffe unter welchen Voraussetzungen
zur Ermittlung einer nicht übertragbaren Krankheit für eine
besonders betroffene Personengruppe zulässig ist. Dem Bundesamt für
Strahlenschutz kommt die Aufgabe zu, Früherkennungsuntersuchungen
wissenschaftlich zu bewerten. (…). Der wissenschaftliche Bericht
mit der abschließenden Bewertung geht ans Bundesumweltministerium
und dient diesem als Entscheidungsgrundlage. Das
Bundesumweltministerium legt fest, ob das Verfahren zur
Früherkennung zugelassen wird. Wenn das geschieht, erarbeitet es
eine entsprechende Rechtsverordnung, dabei wird es wiederum vom
Bundesamt für Strahlenschutz beraten. Wenn eine Verordnung über die
Zulässigkeit einer Früherkennungsuntersuchung vorliegt, können
Betreiber und Betreiberinnen von Röntgeneinrichtungen eine
Genehmigung zur Durchführung der entsprechenden Untersuchung bei
der zuständigen Landesbehörde beantragen. Ob die Untersuchung von
den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, entscheidet der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Quelle: Bundesamt für
Strahlenschutz
(https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-medizin/frueherkennung/rahmenbedingungen/rechtliche-rahmenbedingungen_node.html)
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Weiterführende Informationen zum Mammographie-Screening finden Sie
hier:
https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/krebsfrueherkennung/mammographie-screening/
Eine Informationsbroschüre dazu können Sie hier herunterladen:
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-2232/2023-09-21_G-BA_Entscheidungshilfe_Mammographie_bf.pdf
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Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat
Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

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