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  4. Früherkennung – was ändert sich 2024?
Die erste Folge des IGeL-Podcasts im neuen Jahr widmet sich zum
wiederholten Mal dem Thema Früherkennung. Das neue Jahr bringt
zwei Änderungen mit sich, die für Patientinnen und Patienten
relevant sind - zum einen bei der Früherkennung von Brustkrebs,
zudem bei der Früherkennung von Lungenkrebs. Das
Mammographie-Screening ist ein anerkanntes Verfahren, um
Brustkrebs frühzeitig zu erkennen. Frauen zwischen 50 und 69
Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf diese
Früherkennungsuntersuchung. Neu ist, dass ab Mitte 2024 auch
Frauen zwischen 70 und 75 Jahren an diesem Screening-Programm
teilnehmen können. Eine Ausweitung auch auf Frauen unter 50
Jahren ist in Planung. Das sogenannte Lungenkrebsscreening ist
ein Verfahren, bei dem mittels einer
Niedrig-Dosis-Computertomographie Lungenkrebs frühzeitig erkannt
werden soll. Die Einführung dieses Screening-Verfahrens wird seit
Jahren diskutiert und hat mittlerweile etliche Prüfungen
durchlaufen. Da es – wie auch die Mammographie – mit einer
Strahlenbelastung einhergeht, sind die Bestimmungen kompliziert
und sowohl das Bundesumweltministerium als auch das Bundesamt für
Strahlenschutz spielen bei der Genehmigung eine gewichtige Rolle.
Aktuell liegt ein Referentenentwurf für eine Rechtsverordnung zur
Genehmigung dieses Lungenkrebsscreenings vor, erwartet wird eine
endgültige Genehmigung im Laufe des Jahres. Die
Niedrig-Dosis-Computertomographie zur Früherkennung von
Lungenkrebs richtet sich ausschließlich an aktive und ehemalige
Raucherinnen und Raucher. Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des
Bereichs evidenzbasierte Medizin beim Medizinischen Dienst Bund,
informiert über die Änderungen und ihre medizinische Relevanz und
erklärt, wer davon profitieren könnte.
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Die Faktenbox: Das Strahlenschutzgesetz von 2017 ermächtigt das
Bundesumweltministerium, durch Rechtsverordnung festzulegen,
welche Früherkennungsuntersuchung mittels Anwendung ionisierender
Strahlung oder radioaktiver Stoffe unter welchen Voraussetzungen
zur Ermittlung einer nicht übertragbaren Krankheit für eine
besonders betroffene Personengruppe zulässig ist. Dem Bundesamt
für Strahlenschutz kommt die Aufgabe zu,
Früherkennungsuntersuchungen wissenschaftlich zu bewerten. (…).
Der wissenschaftliche Bericht mit der abschließenden Bewertung
geht ans Bundesumweltministerium und dient diesem als
Entscheidungsgrundlage. Das Bundesumweltministerium legt fest, ob
das Verfahren zur Früherkennung zugelassen wird. Wenn das
geschieht, erarbeitet es eine entsprechende Rechtsverordnung,
dabei wird es wiederum vom Bundesamt für Strahlenschutz beraten.
Wenn eine Verordnung über die Zulässigkeit einer
Früherkennungsuntersuchung vorliegt, können Betreiber und
Betreiberinnen von Röntgeneinrichtungen eine Genehmigung zur
Durchführung der entsprechenden Untersuchung bei der zuständigen
Landesbehörde beantragen. Ob die Untersuchung von den
gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird, entscheidet der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Quelle: Bundesamt für
Strahlenschutz
(https://www.bfs.de/DE/themen/ion/anwendung-medizin/frueherkennung/rahmenbedingungen/rechtliche-rahmenbedingungen_node.html)
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Weiterführende Informationen zum Mammographie-Screening finden
Sie hier:
https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/krebsfrueherkennung/mammographie-screening/
Eine Informationsbroschüre dazu können Sie hier herunterladen:
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-2232/2023-09-21_G-BA_Entscheidungshilfe_Mammographie_bf.pdf
___________________________________________________________________________
Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat
Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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„Früherkennung – was ändert sich 2024?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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