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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 4 Jahren
Ein Eigenbeleg ist ein Ersatz für eine Rechnung bzw. Quittung.
Grundsätzlich müssen im Steuerrecht berufliche oder betriebliche
Aufwendungen nachgewiesen werden. Ohne Belege in Form von
Rechnungen und Quittungen erfolgt kein Abzug.
Grundsätzlich müssen im Steuerrecht berufliche oder betriebliche
Aufwendungen nachgewiesen werden. Ohne Belege in Form von
Rechnungen und Quittungen erfolgt kein Abzug.
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