Ertragsteuerliche Erleichterungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge
Besteuerung bei Anschaffung in den Jahren 2013 bis 2030
11 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 1 Jahr
Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Bruttolistenpreisgrenze
für reine Elektrofahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023
angeschafft werden, von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben. Die
Reichweitengrenzen bei Hybridfahrzeugen wurde nicht abgeschafft und
ist somit weiterhin zu beachten.
für reine Elektrofahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023
angeschafft werden, von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben. Die
Reichweitengrenzen bei Hybridfahrzeugen wurde nicht abgeschafft und
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