Umsatzsteuerpflicht für unabhängige Pflegegutachten strittig

Umsatzsteuerpflicht für unabhängige Pflegegutachten strittig

Umsatzsteuerpflicht für unabhängige Pflegegutachten strittig
6 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Bevor Pflegegeld gezahlt oder Pflegesachleistungen erbracht werden,
muss ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
(MDK) die Pflegebedürftigkeit feststellen und die Einstufung in
einen Pflegegrad vornehmen. In vielen Fällen beauftragen die
Pflegekassen damit unabhängige Gutachter. Dies können Ärzte oder
Pflegefachkräfte, z. B. Gesundheits- oder Krankenpfleger, sein.
Nach deutschem Recht sind Pflegegutachten für den MDK keine
umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen. Sie werden vielmehr
erstellt, um festzustellen, in welcher Höhe der Versicherte
Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz beanspruchen kann.
Die Pflegegutachten sind auch keine umsatzsteuerfreien Leistungen
der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit. Dies bestätigten
kürzlich die Richter des Bundesfinanzhofes (BFH). Sie bezweifeln
allerdings, dass dies mit dem europäischen Recht vereinbar ist.

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