Homeoffice in der Corona-Krise als häusliches Arbeitszimmer

Homeoffice in der Corona-Krise als häusliches Arbeitszimmer

Homeoffice in der Corona-Krise als häusliches Arbeitszimmer
6 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Dank der digitalen Kommunikations- und Arbeitsmöglichkeiten können
viele Arbeitnehmer von zu Hause arbeiten. Doch je länger der
einzelne im Homeoffice tätig ist, umso häufiger stellt sich die
Frage, ob und inwieweit Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
steuerlich abziehbar sind. Grundsätzlich können Aufwendungen für
ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten nur anerkannt
werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit
bildet oder wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer
Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

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