Steuerfalle Progressionsvorbehalt

Steuerfalle Progressionsvorbehalt

vor 5 Jahren
Vielen Kurzarbeitern droht Steuernachzahlung
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Beschreibung

vor 5 Jahren
Arbeitnehmern, die in diesem Jahr Kurzarbeitergeld bezogen haben,
droht unter Umständen im nächsten Jahr das böse Erwachen, denn der
Bezug von Kurzarbeitergeld verpflichtet nicht nur zur Abgabe einer
Steuererklärung, sondern bedeutet oft auch erhebliche
Steuernachzahlungen. Grund hierfür ist der Progressionsvorbehalt.
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