Entgelte für Künstlersozialabgabe 2020 sind bis 31. März 2021 zu melden

Entgelte für Künstlersozialabgabe 2020 sind bis 31. März 2021 zu melden

Fristversäumnis kann teuer werden
11 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Eine aktuelle Webseite, Visitenkarten und Briefbögen im modernen
Design gehören zur Grundausstattung eines jeden Unternehmens. Kaum
ein Unternehmer denkt sofort an die Künstlersozialkasse, wenn er
einen selbständigen Grafiker oder Webdesigner damit beauftragt?
Dabei könnte all das schon ausreichen, um die Künstlersozialkasse
(KSK) auf den Plan zu rufen. Denn künstlersozialabgabepflichtig
sind alle Unternehmer, die nicht nur gelegentlich künstlerische
oder publizistische Werke nutzen und für ihr Unternehmen Werbung
und Öffentlichkeitsarbeit betreiben.

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