Transparenzregister

Transparenzregister

Zusätzliche Pflichten für Gesellschaften
7 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Zum 1. August 2021 tritt das neue Transparenzregister- und
Finanzinformationsgesetz vom 25.06.2021 in Kraft. Durch das Gesetz
wird das bestehende Transparenzregister bis Ende 2022 von einem
Auffangregister, das lediglich ergänzende Informationen enthält, zu
einem Vollregister umgestellt. Dies soll der europäischen
Vernetzung und der Geldwäschebekämpfung dienen.

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