Lohnfortzahlung an Feiertag, bei Krankheit und im Urlaubsfall
vor 4 Jahren
Lohnfortzahlung an Feiertag, bei Krankheit und im Urlaubsfall
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 4 Jahren
Fält ein Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag, so hat der
Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die
Entgeltfortzahlung, ebenso wie während der Krankheit. Gleiches gilt
für die Weiterzahlung des Entgelts während des Urlaubs. Unklar ist
jedoch häufig, wie der forzuzahlende Lohn zu berechnen ist und ob
neben dem Grundlohn auch andere Entgeltbestandteile in die
Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist.
Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die
Entgeltfortzahlung, ebenso wie während der Krankheit. Gleiches gilt
für die Weiterzahlung des Entgelts während des Urlaubs. Unklar ist
jedoch häufig, wie der forzuzahlende Lohn zu berechnen ist und ob
neben dem Grundlohn auch andere Entgeltbestandteile in die
Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist.
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