Transparenzregister

Transparenzregister

30. Juni 2022 - Eintragungsfrist nicht vergessen
10 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Bereits seit 5 Jahren sind Organe und Geschäftsführer von
Gesellschaften verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten der
Gesellschaft in das seinerzeit neu geschaffene Transparenzregister
eintragen zu lassen. Für viele Unternehmen war die Eintragung aber
dennoch keine echte Pflicht, denn wenn sich die Angaben zu den
wirtschaftlich Berechtigten aus anderen Registern, wie
beispielsweise dem Handels- oder Partnerschaftsregister ergaben,
reichte dies aus. Es handelte sich also zunächst lediglich um ein
Auffangregister. Doch durch das Transparenzregister- und
Finanzinformationsgesetz vom 25. Juni 2021 wurde das
Transparenzregister zum 1. August 2021 von einem Auffangregister zu
einem Vollregister erweitert.

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