Grundsteuerwerterklärung

Grundsteuerwerterklärung

vor 3 Jahren
Anzeigepflichten in den Folgejahren
10 Minuten
Podcast
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel

Beschreibung

vor 3 Jahren
In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 mussten/müssen
Grundstückseigentümer eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.
Maßgeblich für die Erklärung waren/sind die tatsächlichen
Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Doch was, wenn sich nach dem 1.
Januar 2022 die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben? Die
Lösung des Gesetzgebers: In bestimmten Fällen besteht die Pflicht,
eine Anzeige beim Finanzamt abzugeben bzw. elektronisch zu
übermitteln. Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen keine
Anzeigepflicht besteht.
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