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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 2 Jahren
In der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 mussten/müssen
Grundstückseigentümer eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.
Maßgeblich für die Erklärung waren/sind die tatsächlichen
Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Doch was, wenn sich nach dem 1.
Januar 2022 die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben? Die
Lösung des Gesetzgebers: In bestimmten Fällen besteht die Pflicht,
eine Anzeige beim Finanzamt abzugeben bzw. elektronisch zu
übermitteln. Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen keine
Anzeigepflicht besteht.
Grundstückseigentümer eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.
Maßgeblich für die Erklärung waren/sind die tatsächlichen
Verhältnisse zum 1. Januar 2022. Doch was, wenn sich nach dem 1.
Januar 2022 die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben? Die
Lösung des Gesetzgebers: In bestimmten Fällen besteht die Pflicht,
eine Anzeige beim Finanzamt abzugeben bzw. elektronisch zu
übermitteln. Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen keine
Anzeigepflicht besteht.
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