Jeder Unternehmer kann künstlersozialabgabepflichtig sein

Jeder Unternehmer kann künstlersozialabgabepflichtig sein

Meldefrist für Künstlersozialabgabe 2022 läuft am 31. März 2023 ab
10 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Nach wie vor ist bei vielen Unternehmern der Irrtum verbreitet,
dass sie nichts mit der Künstlersozialabgabe zu tun haben. Denn
kaum ein Unternehmer denkt sofort an die Künstlersozialkasse, wenn
er bei seinem selbständigen Grafiker neue Visitenkarten oder
Briefbögen in Auftrag gibt oder einen Webdesigner mit der laufenden
Anpassung seiner Website betraut. Doch genau das kann für die
Künstlersozialabgabepflicht schon ausreichen, denn auch
freischaffende Webdesigner gehören nach dem
Künstlersozialversicherungsgesetz zum Personenkreis der Künstler
und Publizisten, da sie unter ästhetischen und funktionalen
Gesichtspunkten die Internetpräsentationen mitgestalten und
programmieren.

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