Ausbildungskosten steuerlich geltend machen
Werbungskosten oder Sonderausgaben – was ist besser?
13 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 11 Monaten
Bei der beruflichen Aus- und Fortbildung fallen oftmals
beträchtliche Kosten an, die von Arbeitnehmern und denen, die es
werden wollen, auch steuerlich als Werbungskosten oder
Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
beträchtliche Kosten an, die von Arbeitnehmern und denen, die es
werden wollen, auch steuerlich als Werbungskosten oder
Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
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