Private Veräußerungsgeschäfte

Private Veräußerungsgeschäfte

Ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
13 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten
Um ein privates Veräußerungsgeschäft im Vorfeld sicher zu
vermeiden, sollte eine unentgeltliche Überlassung ausschließlich an
Kinder erfolgen, für die ein Kinderfreibetrag beansprucht werden
kann. Hier ist aber der Einzelfall entscheidend (so BFH aus 2022
und 2023). Die Überlassung an andere Angehörige und an fremde
Personen sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Ist dies nicht
möglich, sollte die Veräußerung nach Möglichkeit außerhalb der
10-Jahres-Frist erfolgen.

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