Noch Vermögensverwaltung oder doch schon Gewerbebetrieb?
Keine gewerblichen Einkünfte bei Vermietung von Ferienwohnungen
durch eigennützige Treuhandgesellschaft
10 Minuten
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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 10 Monaten
Einkünften zur reinen Vermögensverwaltung und damit Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung. Steuerlich ist diese Frage z. B. bei
einem späteren Verkauf wichtig. Denn steuerfrei ist dieser nach 10
Jahren nur im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung möglich.
Zudem unterliegen gewerbliche Einkünfte auch noch der
Gewerbesteuer. Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum
Gewerbebetrieb kann insbesondere dann überschritten werden, wenn
eine Vielzahl hoteltypischer Zusatzleistungen angeboten wird.
Vermietung und Verpachtung. Steuerlich ist diese Frage z. B. bei
einem späteren Verkauf wichtig. Denn steuerfrei ist dieser nach 10
Jahren nur im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung möglich.
Zudem unterliegen gewerbliche Einkünfte auch noch der
Gewerbesteuer. Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum
Gewerbebetrieb kann insbesondere dann überschritten werden, wenn
eine Vielzahl hoteltypischer Zusatzleistungen angeboten wird.
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