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Durchblick im Steuer- und Finanzendschungel
Beschreibung
vor 2 Jahren
Wer dienstlich unterwegs ist, kann grundsätzlich seine Fahrtkosten
als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigen.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Sie ihren Mitarbeitern ein
Dienstfahrrad zur Verfügung stellen.
als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigen.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, dass Sie ihren Mitarbeitern ein
Dienstfahrrad zur Verfügung stellen.
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