Eigenes Jugendstrafrecht in Deutschland (16.02.1923)

Eigenes Jugendstrafrecht in Deutschland (16.02.1923)

vor 14 Jahren
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Beschreibung

vor 14 Jahren
Das Vertrauen auf die positive Energie der Jugend gehörte zum
Optimismus der Weimarer Demokratie. Auch Jugendkriminalität wurde
dabei neu beurteilt. Am 16. Februar 1923 wurde das
Jugendgerichtsgesetz verabschiedet. Autor: Thomas Morawetz
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