Beratung für Heilberufe Folge 45: Insolvenz bei Heilberuflern?

Beratung für Heilberufe Folge 45: Insolvenz bei Heilberuflern?

Beschreibung

vor 13 Jahren
Heute trifft Michael Brüne den Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt
Dr. Florian Linkert. Keine Bange: Der Beratung für Heilberufe geht
es prima! Wie Krankheiten und Todesfälle gehört auch die Insolvenz
zu den Themen, mit denen man sich nicht gerne befasst. Aber für
alle drei Themen gilt, dass es mit Sicherheit von Vorteil ist,
hierüber das ein oder andere zu wissen. Und darum geht es in
unserer heutigen Sendung. Was ist eigentlich die Aufgabe eines
Insolvenzverwalters? Wenn jemand, ein Arzt oder Apotheker in
Zahlungsschwierigkeiten gerät, dann ist es wichtig, dass nicht
plötzlich ein Gläubiger übervorteilt wird. Es geht darum, quasi
einen grundsätzlichen “Stop“ zu setzen, die Lage zu sichten,
Ordnung zu schaffen und gebündelt mit den Gläubigern zu
kommunizieren, anstatt den zu bedienen, der zuerst – im
übertragenen Sinne - in der Tür steht. Interessant ist, dass
Heilberufe an sich fast nie wegen einer schlechten Ertragslage
insolvent werden, sondern schlicht, weil sie kein Geld auf dem
Konto haben. Die Liquidität, nämlich der Unterschied zwischen “noch
Geld bekommen“ und „Geld haben“ ist die entscheidende Größe. Ein
Insolvenzverfahren ist aber nichts, was ein Gerichtsvollzieher oder
gar ein Gläubiger einfach so anordnen kann. Den Antrag auf
Insolvenz muss der Unternehmer selbst bei Gericht stellen. Und hier
beginnt das erste Problem: Viel zu oft arbeiten Heilberufe nach
dem“ Prinzip Hoffnung“. Nicht selten droht bereits die Abschaltung
der Telefonleitung oder des Stroms, bevor die Notbremse gezogen
wird. Hier liegt es in der unternehmerischen Verantwortung jedes
Arztes und jedes Apothekers, zu wissen, wann die Situation eng
wird. Denn auch hier gilt die alte Regel: Je früher man das Problem
ernst nimmt, desto eher kann man etwas retten. Sobald also der
zahlungsunfähige Arzt oder Apotheker seiner Verpflichtung
nachgekommen ist, beim Amtsgericht das Insolvenzverfahren zu
beantragen, führt ein Sachverständiger eine Bestandsaufnahme durch:
Welche Verbindlichkeiten (also Schulden) bestehen genau? Wann sind
welche Beträge fällig? Welche Vermögenswerte sind vorhanden? Und:
gibt es hier einen Betrieb, über dessen Fortführung entschieden
werden muss? Ist zu erwarten, dass die Kosten eines
Insolvenzverfahrens überhaupt gedeckt werden? Oder lohnt es sich
vielleicht gar nicht mehr, sich die Mühe zu machen? Letzteres ist
übrigens bei Heilberuflern nur sehr selten der Fall. Der Regelfall
ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Hier beginnt die
Arbeit von Dr. Linkert. Wichtig ist hierbei: Im Regelfall sind der
Arzt und die Praxis bzw. der Apotheker und die Apotheke identisch.
Zwar gibt es natürlich ein steuerlich so genanntes
„Betriebsvermögen“, dieses ist aber im Falle einer Insolvenz fast
nie juristisch vom Privatvermögen getrennt. Private Schulden können
eine Praxis ruinieren, die schlecht laufende Praxis kann auch das
Ferienhaus verschlingen. Ziel ist es, dass der Betroffene nach
einer gewissen Frist von seinen restlichen Schulden befreit wird.
Während es vor 1999 noch den sprichwörtlichen“ Schuldturm“ gab, aus
dem sich ein hoch verschuldeter Unternehmer für den Rest seines
Lebens nicht mehr befreien konnte, gibt es heute eine
„Wohlverhaltensperiode“ von sechs Jahren, nach denen die
angehäuften Schulden quasi „erlassen“ werden. Bevor es aber so weit
kommt, ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters, alle Gläubigern
an einen Tisch zu bringen. Was nun geschieht, haben wir alle
bereits schon einmal im Großen erlebt, nämlich während der
Finanzkrise: Es wird ermittelt, wie viel Geld realistisch an die
Gläubiger gezahlt werden kann. Hierbei wird auch berücksichtigt,
was eine Praxis oder eine Apotheke in der Zukunft möglicherweise
erwirtschaften kann. Daraus lässt sich relativ leicht errechnen,
wie viel Prozent seiner Forderung jeder Gläubiger bekommen kann. Es
werden also alle Gläubiger gleich behandelt. Beispielsweise könnte
es dann heißen “Jeder von ihnen bekommt in den nächsten sechs
Jahren 50 % sei Folge direkt herunterladen

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