Podcaster
Episoden
17.05.2023
21 Minuten
Ab 01.08.2022 ist das Nachweisgesetz in Kraft getreten. Dieses
Gesetz regelt einige Bestimmungen für Arbeitsverträge neu, an die
es sinnvoll ist sich zu halten, da ein Verstoß mit einer
Geldstrafe belegt werden kann.
Aber gilt das für alle Verträge oder gibt es Ausnahmen?
Ganz kurz: bestehende Arbeitsverträge behalten ihre Gültigkeit,
allerdings sollten Sie für neue Arbeitsverhältnisse angepasste
Vertragsdokumente verwenden
Was dieses Gesetz regelt, worauf Sie bei der korrekten Umsetzung
achten sollten und wo Fallstricke liegen verrät Ihnen in den
kommenden ca. 20 Minuten Herr Dr. Schlegel.
Folge direkt herunterladen
Mehr
15.12.2020
22 Minuten
Beratung für Heilberufe Folge: 110 - Haben Sie die Risiken
Ihrer Praxis wirklich gut absichert?
Heute geht es um Sachversicherungen, also um eine notwendige und
wichtige Absicherung von Arzt- und Zahnarztpraxis.
Vorab: Viele Menschen sagen; es ist zwar wichtig gegen die großen
Risiken des Lebens / der Praxis abgesichert zu sein. Wenn man
aber seine Versicherung braucht, ist sie nicht da.
Um dem Risiko einer ausbleibenden Zahlung, das häufig durch
formale oder inhaltliche Fehler entstehen kann, zu entgehen,
sprechen wir heute mit Herrn Marcus Tausend, Geschäftsführer
der Tausend-Finanz-GmbH.
Das Wichtige bei einer Versicherung ist weniger die Höhe der
Beiträge, die manche Versicherte abschrecken, sondern mehr eine
ausreichende Transparenz gegenüber der Versicherung, sowie eine
realistische Höhe der Versicherungssummen.
Berufshaftpflicht-, Praxisinhalt-, Elektronik-,
Betriebsunterbrechnung-, Rechtsschutz-, Datenschutz und
Cyberschutzversicherungen sind Begriffe, die Sie alle, vielleicht
bis auf die letzte Versicherung, kennen, die wir heute mit Herrn
Tausend beleuchten wollen.
Eine der wichtigsten Fragen ist: reicht es aus sich einmal
abzusichern und alles ist gut?
Nein, sagt Herr Tausend.
Zwar werden laufende Anpassungen von den Versicherungen
angeboten, aber von Kunden nur selten genutzt. Also ist es
notwendig sich selbst um Besicherungen zu kümmern.
Lassen Sie ich in diesem 20-minütigen Interview überraschen,
worauf Sie noch achten sollten z.B. bei
Überprüfung der Versicherungssummen
Änderung der Gesellschaftsform (BAG, MVZ-GmbH)
Betriebsunterbrechnungsversicherungen
Absicherungen von Rechtsstreitigkeiten (z.B. im
Arbeitsrecht oder bei nicht ärztlichen Leistungen)
Auch die Frage: „Was ist ein einfacher Diebstahl und wie können
Sie sich dagegen versichern?“ wird beleuchtet…
… und vor allem: was leistet eine Daten- und
Cyberschutzversicherungen?
Wir wünschen Ihnen wie immer gute Gedanken!
Herzliche Grüße von
Ihrem Michael Brüne
Folge direkt herunterladen
Mehr
01.12.2020
17 Minuten
Beratung für Heilberufe Folge: 109 - StaRug - Ein neues Gesetz
ermöglicht eine neue Form der Sanierung
Wirtschaftliche oder finanzielle Krisen können im Leben eines
Unternehmens auftreten: Häufig entwickeln sie sich von der
strategischen Krise, über die Absatzkrise bis hin zur
Liquiditätskrise. Manchmal, wie jetzt in der Corona-Pandemie ist
die Krise plötzlich und unerwartet da.
Heute beschäftigen wir uns mit UnternehmerInnen, die drohend
zahlungsunfähig sind, also bei denen eine Insolvenz noch nicht
eingetreten ist.
Das Unternehmens-Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz
(StaRug) setzt in den Krisenszenarien früh an und stellt eine
gesetzliche Innovation dar da dieses Gesetz für sich steht und
kein Ableger der Insolvenzordnung darstellt. Daher werden
Schuldner, die dieses Verfahren nutzen, anders als im
Insolvenzverfahren, nicht in allgemein zugänglichen
Verzeichnissen veröffentlich. Nach dem Willen des Gesetzgebers
soll durch dieses Gesetz die Lücke zwischen der individuellen
Sanierung und einem Insolvenzverfahren geschlossen werden.
Basis für alles ist ein Sanierungskonzept, das sich an der
Insolvenzordnung orientiert, in dem
die Ist-Situation inkl. Vertragspartner / Gläubiger und deren
Forderungen,
die Zukunftsgestaltung, inkl. Darstellung der Situation nach der
Regelung und
eine Gruppenbildung der Gläubiger dargestellt werden.
Jetzt könnten Sie sagen: „Nun ja, dafür ein Gesetz und neue
gesetzliche Regelungen? Ich setze mich einfach mit meinen
Gläubigern zusammen und bespreche, was es braucht, damit ich
wirtschaftlich wieder durchatmen kann“. Allerdings könnten im
Laufe der Verhandlungen Gläubiger „kalte Füße“ bekommen und z.B.
die Geschäftsverbindung kündigen oder Forderungen fällig stellen.
Durch dieses Verhalten kann die komplette Sanierung gefährdet
werden. Um sich hiervor zu schützen, haben Schuldner, nach
Verabschiedung des Gesetzes, die Möglichkeit sich unter den
„Schutz“ des StaRug zu stellen (Vollstreckungsschutz). Das
Verfahren wird beim zuständigen Amtsgericht angemeldet.
Wie im Insolvenzverfahren müssen auch hier nicht alle Gläubiger
der Vereinbarung zustimmen, sondern nur 75%. Damit nicht ein
einzelner Gläubiger eine Vereinbarung blockieren kann, kann eine
Gruppenbildung der Gläubiger sinnvoll sein. Mehr dazu im
Interview.
Die Inhalte dieses Gesetzes sollen auch „kleineren“ Schuldnern
zugänglich gemacht werden, daher hat der Gesetzgeber auch ein
vereinfachtes Verfahren ins Leben gerufen. Da auf dem
Sanierungswege viele Fehler gemacht werden können, die z.B. zum
Scheitern des Antrags führen können, empfiehlt Herr Dr. Linkert
einen Anwalt-Profi in diesem Bereich hinzuzuziehen
Zum Schluss unseres Gesprächs geht es noch um eine aktuell
anstehende Änderung des Insolvenzrechts. Das
Rechtsschuldbefreiungsverfahren soll / wird zeitnah (evtl.
rückwirkend zum 01.10.2020) auf 3 Jahre durch Umsetzung einer
EU-Richtlinie abgekürzt.
Soweit eine kurze Einstimmung zu diesem interessanten und
brisanten Thema. Mehr Detailinformationen finden Sie im Interview
mit Herrn Dr. Linkert.
Guten Gedanken wünscht Ihnen Ihr
Michael Brünea
Folge direkt herunterladen
Mehr
17.11.2020
13 Minuten
Beratung für Heilberufe Folg: 108 - Insolvenz AVP – Ein Ruck
geht durch Deutschlands Apotheken
Was lange kaum möglich schien ist vor einigen Wochen geschehen.
Ein Abrechnungszentrum für Apotheken geht in die Insolvenz.
Sicherlich haben alle betroffenen Apotheken hierauf bereits
reagiert / reagieren müssen. Aber wie hoch werden die Chancen
eingeschätzt, dass die fehlenden Abrechnungsgelder, die teilweise
zu erheblichen finanziellen Krisen führen, bei den Apotheken
ankommen?
Dies besprechen wir heute mit dem Insolvenzverwalter Herrn Dr.
Florian Linkert (BBL Rechtsanwälte).
Besonderheit: Viele Apotheken haben lt. Einschätzung von Herrn
Dr. Linkert nicht nur einen einzelnen Vertrag mit der AvP
geschlossen, sondern mehrere und dann noch unterschiedliche, die
alle zu überprüfen sind. Einige Verträge machen wohl eine
Aussonderung der Abrechnungsgelder möglich. Allerdings dämpft
Herr Dr. Linkert aufgrund der Komplexität des Gesamtverfahrens,
auch in diesen Fällen die Hoffnung auf eine schnelle
Auszahlung.
Die Zeiträume bis zur Klärung / Auszahlung von Ansprüchen
gegenüber der AvP werden heute zwischen einigen Monaten bis zu 2
Jahren gehandelt. Sicher ist hier aber nichts. Auch die Höhe von
Auszahlungen bzw. sog. Quoten sind heute noch rein spekulativ.
Wie aber gehen die betroffenen Apotheken mit den teilweise
erheblichen Liquiditätslücken um?
Neben der klassischen Bankfinanzierung, die bei guter oder
solider Bonität der Apotheken bzw. deren InhaberInnen fast immer
möglich ist, beschreibt Herr Dr. Linkert die freie
Verhandlungsmöglichkeit mit den Gläubigern. Denn leider sind ja
heute nicht mehr alle Apotheken krisenfrei und die AvP-Pleite
verschärft die Situation nochmals erheblich.
Diese Verhandlungsmöglichkeit wird ab dem 01.01.2021 durch das
sog. StaRug (Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz)
unterstützt. „Verhandlungen mit den Gläubigern“, das hört sich
spannend an, ist aber auch nicht ganz einfach gemacht, da es vor
allem einen klaren Plan benötigt, der von 75% Gläubiger
akzeptiert wird. Dazu aber mehr in 14 Tagen.
Gute Gedanken wünscht Ihnen
Ihr Michael Brüne
Folge direkt herunterladen
Mehr
03.11.2020
23 Minuten
Beratung für Heilberufe Folge: 107 - Corona und die Auswirkung
auf die Arbeitswelt:
Was regelt eigentlich das Infektionsschutzgesetz?
Menschen können bei einer Pandemie unter Quarantäne gestellt
werden und erhalten dafür eine Entschädigung.
Folgende Fragen beantwortet Herr Dr. Schlegel:
Unter welchen Bedingungen beschäftige ich eine*n
Mitarbeiter*in, wenn er/sie vorsätzlich in ein Risikogebiet
gefahren ist und positiv getestet wird?
Gibt es eine Entschädigung bei Besuch eines Gebiets, dass
erst im Laufe des Besuchs zum Risikogebiet erklärt wird.
Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet wird ein
Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt. Hat er das Recht auf
Arbeit im Homeoffice / heimbasierten Arbeiten.
Wie werden Urlaubsansprüche während der Quarantäne
geregelt?
Welche Rechte haben Sie als Unternehmer*in oder
Arbeitnehmer*in bei einer freiwilligen Quarantäne?
Wie regelt sich eine Entschädigung, wenn das Kind eines
Arbeitnehmers von den Eltern betreut werden muss (da Kita
geschlossen ist)?
Was geschieht, wenn das Unternehmen
(Praxis/Apotheke/Pflegedienst) aufgrund einer generellen
behördlichen Anordnung geschlossen wird?
Muss der Arbeitergeber finanziell in Vorleistung gehen, um
Entschädigungen zu beantragen? Wer trägt die Risiken einer
ausfallenden Entschädigung?
Sind bestimmte Fristen bei der Beantragung von Erstattungen
zu berücksichtigen?
Heute hören Sie wieder ein Interview über ein sehr aktuelles
arbeitsrechtliches Thema, für das wir Herrn Dr. Schlegel sehr
danken.
Viele gute Gedanken wünscht Ihnen Ihr Michael Brüne. … und
bleiben Sie gesund!
Folge direkt herunterladen
Mehr
Über diesen Podcast
Der Bank- und Finanzexperte Michael Brüne und sein Team bieten
Ärzten und Apothekern einen einmaligen Service: Eine unabhängige,
individuelle und umfassende Betreuung in Sachen Geld. Ob Praxis-
oder Apothekenabläufe, Finanzierungen, Personalfragen oder die
Planung Ihrer Zukunft: Anstatt von Produkten, Provisionen und
Fachchinesisch erwartet Sie endlich das, was Sie wirklich brauchen:
Klarheit. Transparenz. Und guter Rat, der Ihnen ohne
Interessenkonflikte und Verkaufsdruck wirklich hilft!
Kommentare (0)