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  4. Beratung für Heilberufe Folge 74: Entlassmanagement der Krankenhäuser– eine Chance für Ihre Apothek
Einen Rechtsanwalt schalten Sie u.a. ein, wenn sich ein rechtliches
Problem ergeben hat, Verträge sicher formuliert, oder Veränderungen
der Rechtsprechung auf Risiken, aber auch auf Chancen geprüft
werden sollen. Mit unserem heutigen Gesprächspartner, Herrn
Christian Krapohl, Rechtswalt der Sozietät Dr. Möller und Partner
in Düsseldorf, beleuchten wir eine mögliche Chance für Apotheken,
die durch eine aktuelle Entscheidung des BGH eröffnet wurde. Nach
dieser aktuellen Entscheidung, können Apotheker/innen aktiv in die
Versorgung von aus dem Krankenhaus entlassenen Patienten einbezogen
werden bzw. an deren Versorgung mitwirken. Basis dieser
Entscheidung sind die Regelungen des SGB V durch die Krankenhäuser
verpflichtet sind eine direkte und reibungslose Versorgung
bestimmter Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt sicher zu
stellen. Vom Zuweisungsverbot zwischen Arzt und Apotheke darf ja
nur in ganz bestimmten Fällen bzw. Krankheitsbildern abgewichen
werden. Der BGH stellt das Entlassmanagement der Krankenhäuser nun
vermutlich auf eine ähnliche Stufe. Auch wenn die Urteilsbegründung
noch nicht vorliegt, könnte ein Grund für diese Entscheidung darin
liegen, dass der Bedarf für die medikamentöse Behandlung nicht im
Krankenhaus geschaffen wurde. Aber warten wir die genaue Begründung
ab. Allerdings ist nichts so einfach, wie es sich im ersten Moment
anhört. Ob Kammern und Krankenkassen diese Entscheidung gutheißen
und ob Regelungen z.B. aus den Apothekenrecht dagegen sprechen,
wird nach Vorlage der Begründung des BGH zu prüfen sein. Also,
bevor sie aktiv werden: lassen Sie sich fachkundig beraten und
spielen Sie, wenn Sie diese Chance nutzen wollen, gegenüber Ihren
Vertragspartnern mit offenen Karten. Wir wünschen Ihnen eine
interessante Viertelstunde mit Herrn Krapohl. Folge direkt
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„Beratung für Heilberufe Folge 74: Entlassmanagement der Krankenhäuser– eine Chance für Ihre Apothek“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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