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  4. Beratung für Heilberufe Folge 78: Apotheker: Sozialversicherung und Freiberuflichkeit
Heute geht es um wichtige rechtliche Themen aus dem Bereich der
Sozialversicherung mit Herrn Christian Krapohl - Kanzlei Dr. Möller
und Partner, Düsseldorf www.m-u-p.info :Krapohl Erstes Thema: Sind
angestellte Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker automatisch von der
Rentenversicherung befreit, wenn dieser Sachverhalt einmal geklärt
wurde und regelmäßig in das berufsständische Versorgungswerk
eingezahlt wird? Zunächst ein wenig Theorie: Die Sozialversicherung
ist eine Versicherung des Staats mit Bürger gegen unterschiedliche
Risiken abgesichert werden. Egal ob Kranken-, Arbeitslosigkeits-,
Pflege- oder Rentenversicherung alle Versicherungen helfen in
Notlagen. Bei der Rentenversicherung haben die Angehörigen der
kammerorganisierten Berufe allerdings, unter bestimmten
Rahmenbedingungen, die Möglichkeit sich von der gesetzlichen
Versicherungspflicht befreien zu lassen und ihre Beiträge in ein
berufsständisches Versorgungswerk einzuzahlen. Nunmehr hat das BSG
(Bundessozialgericht) festgestellt, dass diese Befreiung immer nur
für jedes einzelne Beschäftigungsverhältnis gilt. Wird also eine
neue Stelle angenommen, muss ein neuer Antrag gestellt und geprüft
werden. Sofern dies versäumt wird, kann der Arbeitgeber, also
Praxis oder Apotheke, verpflichtet werden, die staatlichen
Versicherungsbeiträge bis zu 4 Jahren nachzuentrichten. Wer oder
wie kann das festgestellt werden? Entweder im Rahmen einer
Betriebsprüfung oder bei den regelmäßigen Prüfungen zur
Sozialversicherung. Also achten Sie bitte darauf, dass die
Bescheide der Rentenversicherung für Ihre
Beschäftigungsverhältnisse aktuell sind. Die Risiken sind hoch und
es kann sehr teuer werden. Zweites Thema: Wie ist es z.B. um
Barzuwendungen an Mitarbeiter/innen gestellt? Denken wir einmal an
eine freiwillige Sonderzahlung, die bar erbracht wird. Ist diese
Leistung steuer- und sozialversicherungspflichtig? Ja, auf jeden
Fall, sagt Herr Krapohl. Aber nicht nur aus diesem Grund ist eine
ordentliche Abrechnung wichtig. Auch die Käufer von Praxen und
Apotheken haben ein Anrecht auf transparente Vergütungen. Spätere
Überraschungen durch übliche freiwillige Zuwendungen bringen auf
allen Seiten viel Ärger. Drittes Thema: Wie ist es, zum Beispiel
bei Vertretern/innen in Apotheken, in Bezug auf die
Sozialversicherung gestellt? Kann er/sie sozialversicherungsbefreit
auf freiberuflicher Basis engagiert werden? Folgender Katalog ist
hierbei zu berücksichtigen: ist der/die Vertreter/in an Weisungen
gebunden, ist er/sie örtlich und zeitlich gebunden, ist er/sie
wirtschaftlich eigenständig? Wenn einer dieser Punkte so
beantwortet wird, dass er gegen die Freiberuflichkeit verstößt,
haben wir ein Problem. Weiterhin sind noch die Dauer und Häufigkeit
des Engagements bei einem Auftraggeber zu prüfen. Bei regelmäßigem
Einsatz steht man schnell an der Schwelle zur Anstellung. Aber, wie
können Sie reagieren? Hören Sie unseren Podcast… Diese interessante
Themen und weitere Gedanken diskutieren heute Herr Rechtsanwalt
Krapohl und Herr Brüne. Folge direkt herunterladen
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„Beratung für Heilberufe Folge 78: Apotheker: Sozialversicherung und Freiberuflichkeit“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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