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  4. Beratung für Heilberufe Folge: 103 - Mutterschutzgesetz
Podcast 103: Worauf ist beim Mutterschutz zu
achten?

Das Mutterschutzgesetz wurde zum 01.01.2018 neu gefasst, daher
ist es interessant zu schauen worauf nun die Rechtsprechung wert
legt.

Unter anderem wurde in diesem Zusammenhang die Pflicht zur
abstrakten Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsplätze
vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob aktuell
schwangere Mitarbeiterinnen im Unternehmen beschäftigt werden. Es
umfasst die Beschreibung von Arbeitsplätzen für schwangere und
stillende Mitarbeiterinnen und für zu stillende Kinder.

Das Kündigungsverbot für Schwangere ist erweitert worden, so dass
auch die Vorbereitung einer Kündigung z.B. durch Anfrage bei
Integrationsamt untersagt worden ist.

Ziel ist es den Mitarbeiterinnen einen alternativen oder
zeitanteiligen Einsatz zu ermöglichen.

 

Insbesondere bei vom Arbeitgeber ausgesprochenen
Beschäftigungsverboten werden die Krankenkassen hiernach fragen.
Aktualisieren Sie bitte in diesem Zusammenhang Ihr QM.

 

Was ist, wenn die Schwangerenvertretung schwanger ist oder wird?
Unter dem Motto: Der Arbeitgeber suchte eine
Schwangerenvertretung, fand aber eine schwangere Vertretung,
kommt dieses Problem häufiger vor. Wenn Sie vor Vertragsabschluss
(am besten schriftlich) deutlich machen, dass die Beschäftigung
ausschließlich für die Vertretung einer Schwangeren vorgesehen
ist und der Arbeitsvertrag befristet ist, haben Sie eine kleine
Chance gegen den Vertrag vorzugehen. Wenn Sie das nicht getan
haben, unterliegt die Mitarbeiterin den gleichen Rechten wie jede
Schwanger.

 

Gute Gedanken wünscht Ihnen Michael Brüne

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„Beratung für Heilberufe Folge: 103 - Mutterschutzgesetz“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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