Bestätigungsschreiben - Sorgfalt & Schnelligkeit zählen!
Kaufmännische Bestätigungsschreiben, so reagieren Sie angemessen
und rechtlich einwandfrei
12 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Bestätigungsschreiben werden ständig verschickt, aber wissen Sie
auch, welche Gefahren u.U. lauern?
Grundsätzliche Unterscheidung:
1. 1. Auftragsbestätigung:
AG oder AN bestätigen das Zustandekommen eines Vertrages.
a) AN hat (rechtsverbindliches) Angebot
abgegeben, der AG schickt „Auftragsbestätigung“ und nimmt damit
praktisch das Angebot an – damit wird also erst der Vertrag
geschlossen
b) AN hat Angebot gemacht, AG hat schriftlich
angenommen. Jetzt schickt AN noch einmal zur Dokumentation (z.B.
zu Beweiszwecken) vorsorglich eine „Auftragsbestätigung“. Die
wäre aber eigentlich gar nicht nötig, weil der Vertrag ja eh
zustande gekommen ist.
2. Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Voraussetzungen:
a) Muss zwischen Kaufleuten geschlossen werden
(z.B. mit Architekt, öffentl. Auftraggeber…), also wenn beide
Seiten „zu geschäftlichen Zwecken“ handeln. Gilt in keinem Fall
beim privaten Häuslebauer
b) Dient dazu, eine vorher mündliche getroffene
Absprache noch einmal rechtsverbindlich festzuhalten. Seit
neuestem gilt das auch für Verhandlungsprotokolle.
Bsp. 1: Besprechung auf der Baustelle über Nachtrag
Bsp. 2: sie verhandeln über die Gewährleistungsdauer in einem
Auftrag und einigen sich auf die nach BGB üblichen 5 Jahre. Im
darauf folgenden Protokoll stehen allerdings 6 Jahre….
Spielregeln:
Sie müssen innerhalb von max. 3-5 Tagen widersprechen, sonst gilt
Ihr Schweigen als Zustimmung und eine neue Vereinbarung kommt
jetzt zustande!
Bei der Gelegenheit: auf rechtssichere Zustellung achten!
Die entsprechenden Links finden Sie hier:
§346 HGB
Wikipedia
Brandaktuell:
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versprochen!
Die Blogartikel zu den verschiedenen Themen finden Sie übrigens
unter https://tom-kett.de/blog/
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