Widerrufsrecht: wichtiges Update nach EuGH-Urteil

Widerrufsrecht: wichtiges Update nach EuGH-Urteil

Nur allerhöchste Sorgfalt schützt vor Zahlungsausfall
10 Minuten
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Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen!

Beschreibung

vor 4 Monaten

Widerrufsbelehrung ist eine Pflicht, die jeder Handwerker
kennen und umsetzen muss!


Ein Urteil des EuGH (europäischer Gerichtshof) hat bestätigt, was
in Deutschland - eigentlich - schon längst gesetzlich geregelt
ist:


Ein Handwerker hat mit einem Privatkunden einen Vertrag über eine
handwerkliche Dienstleistung außerhalb seiner Geschäftsräume
geschlossen. Damit steht diesem Verbraucher gesetzlich ein
14-tägiges Widerrufsrecht zu!


Leider hat der Unternehmer den Kunden nicht über dieses Recht
informiert und damit verlängert sich die 14-tägige Frist um 1
ganzes Jahr.


Anschließend hat der Kunde nach (!) kompletter Fertigstellung der
Leistung seinen Widerruf ausgeübt und die Zahlung verweigert mit
dem Hinweis, dass er nicht über sein Widerrufsrecht informiert
worden sei.


Der EuGH hat dieser Argumentation zugestimmt und überdies
bekräftigt, dass der Kunde für diese Arbeiten keinerlei
Wertersatz leisten muss.


Wichtige Links:
Widerrufsrecht im BGB §355
Muster Widerrufsbelehrung



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