Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen!
Podcaster
Episoden
08.07.2024
23 Minuten
ChatGPT - jeder hat davon gehört, aber wer nutzt es wirklich?
Vor kurzem nahm ich an einem Treffen mit anderen Selbständigen teil und war überrascht, wie wenig Aufmerksamkeit das Thema Künstliche Intelligenz (KI) in diesem Kreis bisher findet.
Meiner Ansicht nach sind die Vorteile dieses Werkzeugs jedoch so immens, dass es sich lohnt, die Möglichkeiten und Chancen ein wenig genauer zu betrachten.
Ob es sich um private Angelegenheiten wie kreative Ideen für Geburtstagsgeschenke, Urlaubsplanungen oder das Lernen von Vokabeln handelt, oder um professionelle Anwendungen wie Marketingunterstützung, Texte zu jedem beliebigen Thema, Übersetzungen uvm. - Künstliche Intelligenz kann in vielen Bereichen ein wertvoller Berater und Bereicherung sein.
Wer kostenfrei experimentieren möchte, kann die folgenden Links nutzen:
https://chatgpt.com/ https://openai.com/index/dall-e-3/ https://www.midjourney.com/home
In eigener Sache:
Nach unserem erfolgreichen Format "SiGeKo-Ausbildung", ging jetzt auch der "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie 100% online häppchenweise in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...). Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle".
Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen:
seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen!
Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
Vor kurzem nahm ich an einem Treffen mit anderen Selbständigen teil und war überrascht, wie wenig Aufmerksamkeit das Thema Künstliche Intelligenz (KI) in diesem Kreis bisher findet.
Meiner Ansicht nach sind die Vorteile dieses Werkzeugs jedoch so immens, dass es sich lohnt, die Möglichkeiten und Chancen ein wenig genauer zu betrachten.
Ob es sich um private Angelegenheiten wie kreative Ideen für Geburtstagsgeschenke, Urlaubsplanungen oder das Lernen von Vokabeln handelt, oder um professionelle Anwendungen wie Marketingunterstützung, Texte zu jedem beliebigen Thema, Übersetzungen uvm. - Künstliche Intelligenz kann in vielen Bereichen ein wertvoller Berater und Bereicherung sein.
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seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen!
Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
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03.06.2024
10 Minuten
Widerrufsbelehrung ist eine Pflicht, die jeder Handwerker kennen und umsetzen muss!
Ein Urteil des EuGH (europäischer Gerichtshof) hat bestätigt, was in Deutschland - eigentlich - schon längst gesetzlich geregelt ist:
Ein Handwerker hat mit einem Privatkunden einen Vertrag über eine handwerkliche Dienstleistung außerhalb seiner Geschäftsräume geschlossen. Damit steht diesem Verbraucher gesetzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu!
Leider hat der Unternehmer den Kunden nicht über dieses Recht informiert und damit verlängert sich die 14-tägige Frist um 1 ganzes Jahr.
Anschließend hat der Kunde nach (!) kompletter Fertigstellung der Leistung seinen Widerruf ausgeübt und die Zahlung verweigert mit dem Hinweis, dass er nicht über sein Widerrufsrecht informiert worden sei.
Der EuGH hat dieser Argumentation zugestimmt und überdies bekräftigt, dass der Kunde für diese Arbeiten keinerlei Wertersatz leisten muss.
Wichtige Links: Widerrufsrecht im BGB §355 Muster Widerrufsbelehrung
Brandaktuell:
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Ein Urteil des EuGH (europäischer Gerichtshof) hat bestätigt, was in Deutschland - eigentlich - schon längst gesetzlich geregelt ist:
Ein Handwerker hat mit einem Privatkunden einen Vertrag über eine handwerkliche Dienstleistung außerhalb seiner Geschäftsräume geschlossen. Damit steht diesem Verbraucher gesetzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu!
Leider hat der Unternehmer den Kunden nicht über dieses Recht informiert und damit verlängert sich die 14-tägige Frist um 1 ganzes Jahr.
Anschließend hat der Kunde nach (!) kompletter Fertigstellung der Leistung seinen Widerruf ausgeübt und die Zahlung verweigert mit dem Hinweis, dass er nicht über sein Widerrufsrecht informiert worden sei.
Der EuGH hat dieser Argumentation zugestimmt und überdies bekräftigt, dass der Kunde für diese Arbeiten keinerlei Wertersatz leisten muss.
Wichtige Links: Widerrufsrecht im BGB §355 Muster Widerrufsbelehrung
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Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
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29.01.2024
25 Minuten
Miniserie zur VOB/A, Teil 6: Prüfung und Wertung der Angebote
Diese abschließende Folge zur VOB/A erklärt, was denn nun mit den Angeboten passiert, wenn die Submission abgeschlossen ist. Schließlich muss jetzt möglichst schnell ermittelt werden, wer den Zuschlag bekommt und wer eine Absage erhält, die Bindefrist läuft und darf nicht überschritten werden.
Dazu muss der öffentliche Auftraggeber eine bestimme vorgegebene Reihenfolge von 5 Prüfungsschritten zwingend einhalten. Erst wer in der letzten Stufe angekommen und nicht aus bestimmten Gründen vorher aussortiert wurde, kommt abschließend in die engere Wertung und für den Zuschlag infrage - und das muss nicht immer der billigste Anbieter sein!
Die 5 Schritte lauten:
Prüfung der Angebote auf inhaltliche oder formelle Mängel
Prüfung der Eignung der Bieter in persönlicher und sachlicher Hinsicht
Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote
Prüfung der Angebotspreise auf Angemessenheit
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A
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Diese abschließende Folge zur VOB/A erklärt, was denn nun mit den Angeboten passiert, wenn die Submission abgeschlossen ist. Schließlich muss jetzt möglichst schnell ermittelt werden, wer den Zuschlag bekommt und wer eine Absage erhält, die Bindefrist läuft und darf nicht überschritten werden.
Dazu muss der öffentliche Auftraggeber eine bestimme vorgegebene Reihenfolge von 5 Prüfungsschritten zwingend einhalten. Erst wer in der letzten Stufe angekommen und nicht aus bestimmten Gründen vorher aussortiert wurde, kommt abschließend in die engere Wertung und für den Zuschlag infrage - und das muss nicht immer der billigste Anbieter sein!
Die 5 Schritte lauten:
Prüfung der Angebote auf inhaltliche oder formelle Mängel
Prüfung der Eignung der Bieter in persönlicher und sachlicher Hinsicht
Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote
Prüfung der Angebotspreise auf Angemessenheit
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A
Brandaktuell:
Der Onlinekurs "Tatort Baustelle" auf unserer neuen E-Learning Plattform Eckert-Schools Digital geht an den Start! Unabhängig von festen Seminarzeiten lernen Sie in Ihrem Tempo ALLES Wichtige zu VOB und BGB! Wann und wo immer Sie wollen - unabhängig von Ihrem Endgerät (Tablet, Phone, PC...) Ausführliche Infos unter "Tatort Baustelle".
Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen:
seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen!
Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
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31.07.2023
17 Minuten
Miniserie zur VOB/A, Teil 5 - Der Eröffnungstermin
Dieses Mal geht es um den Eröffnungstermin, manche nennen den Termin auch die "Submission. Alle vorliegenden Angebote werden nun offiziell geöffnet (bzw. entschlüsselt bei elektronsicher Abgabe) und in das nun folgende Prozedere mit einbezogen....sofern Sie alle Spielregeln bisher beachtet haben!
Unterhalb des Schwellenwerts kann auch noch in Schriftform abgegeben werden, die entsprechenden Vorgaben bestimmt natürlich wie immer der AG.
Vor allem - egal ob elektronisch oder in Schriftform - gilt hier Pünktlichkeit (Sie haben eine Bringschuld!), nach dem richtigen Verfahren verschlüsselte Daten bzw. geschlossenes Kuvert, Sorgfalt.
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto und gilt noch bis Ende des Jahres, bevor er wieder für 2 weitere Jahre neu festgelegt wird.
Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A
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Dieses Mal geht es um den Eröffnungstermin, manche nennen den Termin auch die "Submission. Alle vorliegenden Angebote werden nun offiziell geöffnet (bzw. entschlüsselt bei elektronsicher Abgabe) und in das nun folgende Prozedere mit einbezogen....sofern Sie alle Spielregeln bisher beachtet haben!
Unterhalb des Schwellenwerts kann auch noch in Schriftform abgegeben werden, die entsprechenden Vorgaben bestimmt natürlich wie immer der AG.
Vor allem - egal ob elektronisch oder in Schriftform - gilt hier Pünktlichkeit (Sie haben eine Bringschuld!), nach dem richtigen Verfahren verschlüsselte Daten bzw. geschlossenes Kuvert, Sorgfalt.
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto und gilt noch bis Ende des Jahres, bevor er wieder für 2 weitere Jahre neu festgelegt wird.
Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A
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Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen:
seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen!
Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
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17.07.2023
17 Minuten
Miniserie zur VOB/A, Teil 4 - Das "Kleingedruckte"
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto.
Ich erkläre heute die unterschiedlichen Unterlagen, die bei den kompletten Vergabeunterlagen enthalten sein könnten. ZTB, ATV, BVB, ZVB und wie sie alle heißen.
Wichtig für Sie: lesen Sie, egal um wie viel Text es sich handelt, ALLES durch, denn es wird auch ALLES verbindlicher Vertragsinhalt!!
Der Link zur Ausschreibungsplattform des Bundes: https://www.service.bund.de/Content/DE/Home/homepage_node.html
Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A
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Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
In dieser Miniserie erkläre ich die Regelungen der "Basisparagrafen" im Teil 1 der VOB/A, also dem Teil, der unterhalb des sogenannten "Schwellenwerts" für Bauleistungen greift. Der Schwellenwert liegt übrigens derzeit (2023) bei 5.382.000.-- Euro netto.
Ich erkläre heute die unterschiedlichen Unterlagen, die bei den kompletten Vergabeunterlagen enthalten sein könnten. ZTB, ATV, BVB, ZVB und wie sie alle heißen.
Wichtig für Sie: lesen Sie, egal um wie viel Text es sich handelt, ALLES durch, denn es wird auch ALLES verbindlicher Vertragsinhalt!!
Der Link zur Ausschreibungsplattform des Bundes: https://www.service.bund.de/Content/DE/Home/homepage_node.html
Einen Link zur VOB/A Ausgabe 2019 finden Sie hier: VOB/A
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Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen:
seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet, versprochen!
Außerdem: Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
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Über diesen Podcast
Bauvertragsrecht und was für Führungskräfte auf dem Bau noch so
wichtig ist - möglichst leicht gemacht: für Handwerker, Bauherren
und Unternehmer, Ziel ist ein professionelles, faires Miteinander
"draußen". Alles Wichtige zu BGB, VOB/A, VOB/B und VOB/C, dazu
allgemeine Themen, die den Alltag des Handwerkers leichter machen
können. Einfach erklärt vom Praktiker für Praktiker. Viele
Beispiele, nur das Wichtigste, Praxisbezug, kurz und knackig
erklärt. Wehren Sie sich gegen die "schwarzen Schafe" und setzen
Sie bei Bedarf auch Ihre Ansprüche durch - schließlich geht es um
Ihr Geld - das gilt für AG und AN gleichermaßen! Ich bin Tom Kett,
komme aus der Baubranche (Dipl. Ing., Bauleitung, Unternehmer) und
helfe Ihnen, ganz nebenbei nur durch Zuhören auch beim "Rechtskram"
noch ein wenig schlauer zu werden. Für mehr Infos, besuchen Sie
mich auch gerne unter https://tom-kett.de
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