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  4. Skontoabzug - Automatismus oder darf der das überhaupt?
Skonto – Automatismus oder Vereinbarungssache?

Zu finden der VOB/B §16 (5) 2, bzw. u.a. §307 BGB.

Skonto ist für den Auftraggeber ein prozentualer Abzug, den er
von einer Rechnung machen darf, z.B. wenn er sofort oder
innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt. Dieses Mittel wird von
Unternehmern gerne als „Motivation“ zur zügigen Zahlung oder auch
als Vertrags-Abschlussbeschleuniger genutzt. Manche Unternehmer
berichten auch, dass Sie sich durch schnellere Zahlungseingänge
Sollzinsen auf Ihrem Geschäftskonto ersparen würden, diese
Argumentation funktioniert aber nicht so richtig, dazu später
mehr.

Hier in Bayern kann ich übrigens aus eigener Erfahrung berichten,
dass gerade auf dem Land ab und zu noch die Meinung vorherrscht,
2% Skonto auf dem Bau seien ja „üblich und ganz normal“, quasi
gesetzlich geregelt. Und so wird folglich von Rechnungen ein
Betrag abgezogen, im Übrigen völlig unabhängig davon, wie schnell
eine Zahlung geleistet wurde.

Räumen wir also mit Missverständnissen auf!

Empfohlene Mindestanforderungen

Schriftform

Höhe des Prozentsatzes geklärt

Welche Rechnungen dürfen skontiert werden?

Wann beginnt die Skontofrist genau, wann endet Sie?

Beispiel: „Bei vollständiger Zahlung (eingehend auf dem Konto des
AN) innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungseingang beim AG
ist dieser berechtigt, 2% Skonto von Abschlags-, Teilschluss- und
Schlusszahlungen abzuziehen.“

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„Skontoabzug - Automatismus oder darf der das überhaupt?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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