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  4. Zahlungsverzug - mein Bauherr zahlt nicht, was soll ich tun?
Zahlungsverzug - ohne Moos nix los?

Kein Zahlungsanspruch ohne Prüffähigkeit

Damit eine Rechnung überhaupt fällig werden kann, muss sie erst
einmal grundsätzlich „prüffähig“ sein. Ist das nicht der Fall,
wird sie eben nicht fällig und muss folglich auch zunächst nicht
bezahlt werden. Voraussetzungen für die Prüffähigkeit finden sich
in der VOB/B §14 und im „neuen“ BGB (seit 1. Januar 2018)
§650g. 

Zahlungsfristen

Abschlagszahlungen werden nach 21 (Kalender-) Tagen fällig, VOB/B
§16 (1) Nr. 3, Schlusszahlungen nach 30 Tagen, VOB/B §16 (3) Nr.
1.

Im BGB sind leider keinerlei Zahlungsfristen hinterlegt,
tatsächlich empfiehlt es sich, hier vertraglich eindeutige
Regelungen zu treffen!

Verzug beim BGB-Vertrag, §286

Der Unterschied zwischen Fälligkeit und Verzug ist, dass Sie nun
Zinsen verlangen können. Außerdem steht Ihnen zusätzlich das
Recht auf Schadensersatz, Arbeitseinstellung und im schlimmsten
Fall Kündigung zu!

Zahlt der Kunde innerhalb einer vereinbarten (!) Frist nicht,
müssen Sie zunächst umgehend eine Mahnung auf den Weg bringen.
Setzen Sie darin eine konkrete Nachfrist (mit genauer
Datumsangabe, also z.B. „Zahlungseingang spätestens bis zum 4.
April“), eine Woche ist in der Regel angemessen. Nach
Verstreichen dieser letzten Frist können Sie nun Verzugszinsen
verlangen. Denken Sie auch daran, dass Ihnen nach §288 (5), außer
gegenüber Verbrauchern, eine zusätzliche Aufwandspauschale von 40
Euro zusteht, verschenken Sie kein Geld!

Die Höhe der Verzugszinsen beträgt für Verbraucher 5% p.a., für
alle anderen Vertragspartner sogar 9%, jeweils über dem aktuellen
Basiszinssatz (Stand heute: -0,88%). Dieser wird alle 6 Monate
von der Deutschen Bundesbank neu festgelegt, Sie finden ihn unter
https://basiszinssatz.de/ .

Verzug beim VOB-Vertrag, §16 VOB/B

Hier liegt der Fall etwas anders, als beim BGB. Bereits 30
Kalendertage nach Rechnungseingang (nicht erst nach Fälligkeit!)
kommt der AG automatisch in Verzug, Sie können sich eine
entsprechende Mahnung also sparen. 

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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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