Der SiGeKo nach BaustellV - das unbekannte Wesen
Wozu wird der SiGeKo gebraucht, wann muss er eingesetzt werden?
20 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Der SiGeKo nach BaustellV, das unbekannte Wesen?
Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber
gleichzeitig tätig werden, muss gesetzlich vorgeschrieben ein
Koordinator für Sicherheit- und Gesundheitsschutz vom Bauherrn
gestellt werden, bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen!
Dumm nur, dass das (fast) niemand weiß, zumindest im
Privatbereich!
Es wird Zeit, etwas Licht in diese Grauzone zu werfen und für Sie
etwaige Haftungsrisiken auszuschließen, denn Unwissenheit schützt
nicht vor Strafe!
Hier der Link zur Baustellen-Verordnung §3, in dem der SiGeKo
explizit benannt wird:
https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/__3.html
Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen:
seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet,
versprochen!
Außerdem:
Alle Infos und Tipps rund um das Thema Bauvertragsrecht sind
keine Rechtsberatung. Sämtliche Aussagen, Formulare oder sonstige
Inhalte sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert
und verfasst, dennoch übernehme ich keinerlei Haftung für die
Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder sonstige
Risiken, die sich durch deren Befolgung oder Anwendung ergeben.
Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Fachanwalt für Bau!
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