Deutsche und europäische Lieferketten-Compliance

Deutsche und europäische Lieferketten-Compliance

25 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz
Lieferkettengesetz – angenommen. Am 1. Januar 2023 wird das
branchenübergreifend anwendbare Lieferkettengesetz in einer ersten
Tranche in Kraft treten. Ziel der Gesetzesinitiative ist es,
Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu
schützen. Gleichzeitig müssen Sorgfaltspflichten verhältnismäßig
und für die Unternehmen in der täglichen Praxis umsetzbar sein.
Zusätzlich zu den nationalen Gesetzgebungsbemühungen wird das Thema
auch auf europäischer Ebene adressiert. Ein erster
Richtlinienentwurf liegt seit wenigen Wochen vor, der eine deutlich
niedrigere Anwendungsschwelle als die deutsche Regelung vorsieht.
Damit würden bereits Unternehmen mit mehr als 500 MitarbeiterInnen
(bzw. 250 MitarbeiterInnen bei Unternehmen in bestimmten
Risikosektoren) in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen,
sofern bestimmte Umsatzschwellen überschritten werden. In diesem
Zusammenhang stellt sich ferner die Frage, ob und in welchem Umfang
eine Zentralisierung der Lieferketten-Compliance im Konzern
zulässig ist. Dr. Martin Schorn gibt im Interview mit Dr. Christian
Rosinus einen Überblick über die aktuellen gesetzgeberischen
Initiativen im Bereich Lieferketten-Compliance und bespricht, was
den Richtlinienentwurf auf europäischer Ebene von der Regelung im
Lieferkettengesetz auf nationaler Ebene unterscheidet. Außerdem
geht es im Podcast um die Frage, was Unternehmen beachten müssen,
um insbesondere für das Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes gut
aufgestellt zu sein. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Martin Schorn
ist Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Pohlmann & Company
in München. Pohlmann & Company vereint eine
Rechtsanwaltskanzlei und eine Beratungsgesellschaft unter einem
Dach und berät zu Compliance und Corporate Governance. Martin
Schorn hat einen strafrechtlichen Schwerpunkt und berät
insbesondere in der Verteidigung von Unternehmen in
Wirtschaftsstrafverfahren, der Durchführung von internen
Untersuchungen und bei der Gestaltung von
Compliance-Management-Systemen. Weitere Schwerpunkte seiner
Tätigkeit liegen in den Bereichen Geldwäsche und
Lieferkette-Compliance. Dr. Martin Schorn ist erreichbar unter
mschorn@pohlmann-company.com oder telefonisch unter +49 89 217 5841
79. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

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